Wer kann Pflegeleistungen beantragen?
Leistungen zur Pflege können Sie beantragen, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren und Sie deshalb zunehmend Unterstützung von anderen Personen benötigen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Leistungen zur Pflege können Sie beantragen, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren und Sie deshalb zunehmend Unterstützung von anderen Personen benötigen.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied oder Familienangehöriger in der Pflegeversicherung versichert waren. Für Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Die Beantragung von Pflegeleistungen persönlich in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe ist ebenfalls möglich.
Ist Ihr Antrag bei uns eingegangen, beauftragt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dabei soll festgestellt werden, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Der Medizinische Dienst verfasst ein Gutachten und ermittelt den Pflegegrad. Dieses Ergebnis wird der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt mitgeteilt. Sie trifft die finale Entscheidung auf Basis des Gutachtens und informiert Sie dann schriftlich darüber. Sie können dann entscheiden wie und in welcher Form Sie die Pflegeleistung zur Unterstützung nutzen möchten.
Ist es Ihnen nicht möglich, den Antrag auf Pflegeleistungen selbst zu stellen, kann das auch ein/e Bevollmächtigter oder Betreuer für Sie übernehmen. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei, falls dieser noch nicht bei uns vorliegt.
Neben den persönlichen Daten müssen Sie Angaben dazu machen, welche Pflegeleistungen Sie beantragen möchten. Dazu entscheiden Sie, wie Sie Ihre Pflege organisieren wollen. Das heißt, ob Sie zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst gepflegt werden oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden wollen. Bedenken Sie dabei auch, dass es die Möglichkeit gibt, verschiedene Pflegeleistungen miteinander zu kombinieren. Unsere Pflegeberaterinnen und -berater informieren Sie gern dazu.
Fall Sie den Pflegeantrag nicht online stellen möchten, können Sie hier den Pflegeantrag ausfüllen, ausdrucken und persönlich oder per Post einreichen.
Übrigens: Mit dem gleichen Antragsformular können Sie jederzeit auch eine Höherstufung oder Änderung der Pflegeleistung beantragen.
Unsere Pflegeberater helfen Ihnen gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch beim Ausfüllen des Antrags. Sie erreichen unsere Pflegeberater über die kostenfreie Servicehotline unter 0800 2265726 oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung in Ihrem nächsten AOK-Kundencenter.
Ihre Pflegeleistung erhalten Sie rückwirkend frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb so früh wie möglich. So profitieren Sie auch schneller von den Leistungen.
Die Bescheiderteilung erfolgt innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages. Fristüberschreitungen ziehen eine Verzögerungsgebühr nach sich. Liegt ein Verzögerungsgrund vor, den die Pflegekasse nicht zu vertreten hat, wird die Frist für die Zeit der Verzögerung unterbrochen.
Sie bekommen in Kürze einen Termin zur Begutachtung vom Medizinischen Dienst.
Der Gutachter des Medizinischen Diensts vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause. Die Begutachtung verläuft nach standardisierten Vorgaben. Welche das sind, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt. Insgesamt geht es darum, wie selbständig Sie Ihr tägliches Leben bestreiten können. Der Gutachter erfasst vor Ort unter anderem Ihre momentane Pflegesituation, befragt Sie zu Ihrem Gesundheitszustand, zu körperlichen Beeinträchtigungen, zum Einsatz von Hilfsmitteln und erfasst die aktuelle Versorgungs- und Wohnsituation.
Wichtig für Sie: Halten Sie den Termin unbedingt ein, damit wir innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden können.
Im Einzelfall gibt es Gründe für verkürzte Begutachtungsfristen, wenn bisher noch kein Pflegegrad festgestellt wurde. Das Vorliegen eines Antrages auf Pflegezeit oder eines Antrages auf Kurzzeitpflege nach einer stationären Krankenhausbehandlung, stellen diese dar.
Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle Pflegebedürftigen:
Pflegebedürftige erhalten von der Pflegekasse je nach Pflegegrad verschiedene Pflegeleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhält die pflegebedürftige Person.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 bis 5
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