Was ist vollstationäre Pflege?
Manchmal ist die pflegerische Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht möglich. Eine dauerhafte Versorgung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung ist dann eine Alternative.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Manchmal ist die pflegerische Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht möglich. Eine dauerhafte Versorgung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung ist dann eine Alternative.
Je nach Pflegegrad übernehmen wir für die pflegerische Versorgung und Betreuung in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung monatlich die Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:
Pflegegrad 1 ------
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro
Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt einen pauschalen Betrag für:
In der Regel sind die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung höher als der monatliche Höchstbetrag, der von der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt geleistet wird. Daher fällt zusätzlich eine Kostenbeteiligung für den Pflegebedürftigen an, die von Pflegeinrichtung zu Pflegeinrichtung unterschiedlich sein kann.
Zudem tragen Sie noch einen sogenannten pflegebedingten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (eeE). Die Höhe des pflegebedingten Eigenanteils ist in der Pflegeeinrichtung immer gleich, egal welchen Pflegegrad Sie haben.
Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung direkt in der Meine Gesundheitswelt aus. Die Unterlagen werden direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Die Pflegeeinrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab.
Zusätzlich schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit der Pflegeeinrichtung ab,in dem die privaten Zahlungen vereinbart werden.
Gründe für die vollstationäre Pflege können ganz unterschiedlich sein. Wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen kurzfristig verschlimmert, kann die Pflege in vielen Fällen nicht zu Hause fortgeführt werden. Dann ist es wichtig, den ganzen Tag ausgebildetes Pflegepersonal um sich zu haben, das die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen intensiv betreut und versorgt.
Ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung kann auch sinnvoll sein, wenn Pflegebedürftige alleinstehend sind und zunehmend vereinsamen oder der bisherige Wohnraum nicht auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden kann.
Auch bei schwer Demenzkranken ist die Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung oft die beste Alternative.
Für die pflegerische Versorgung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung fallen zusätzliche Kosten für Sie an. Darin inbegriffen sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Investitionskosten (Instandhaltung oder Modernisierung der Pflegeeinrichtung) sowie ein pflegebedingter Eigenanteil und weitere Zusatzleistungen (wie Reparaturen privater Gegenstände). Die Pflegeeinrichtung stellt Ihnen eine monatliche Rechnung über die zusätzlichen Kosten aus. Einen ersten Überblick über die zusätzlichen Kosten finden Sie auf unserem AOK-Pflegenavigator.
Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen im Pflegeheim wird ein Zuschlag gezahlt. Damit verringert sich die finanzielle Eigenbeteiligung der Bewohner. Sie erhalten den Betrag zu ihrem Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage. Dieser ist abhängig von den Monaten, die sie bereits im Pflegeheim gepflegt wurden.
Höhe des Zuschusses bei Unterbringung im Pflegeheim:
Je länger ein Pflegebedürftiger in der Einrichtung lebt, desto höher ist der Zuschuss. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin selbst getragen werden.
Wenn Ihre Rente oder Ersparnisse nicht ausreichen, werden Ihre Eltern, Ehepartner sowie Kinder und indirekt deren Ehepartner herangezogen. Können die Unterhaltspflichtigen den Eigenanteil nicht leisten, ist es möglich einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.
Lebt der Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung, die keinen Rahmenvertrag mit den Pflegekassen hat, werden ihm nur 80 Prozent des jeweiligen Höchstbetrags von seiner Pflegekasse erstattet. Das Sozialamt darf die Differenz nicht bezahlen. Die Einrichtung ist verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen.
Ja, wenn die Pflege zu Hause wieder möglich ist, können Sie jederzeit wieder nach Hause. Dabei müssen Sie nur beachten, welche Kündigungsfrist in Ihrem privatrechtlichen Vertrag mit der Pflegeeinrichtung festgehalten ist.
Unsere Pflegeberater im Kundencenter oder an der Service-Hotline sind Ihnen gern behilflich. Auch in unserem AOK-Pflegenavigator finden sie alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Zu jeder Einrichtung finden Sie nützliche Informationen, wie zum Beispiel pflegefachlicher Schwerpunkt, Ausstattung und Angebote Höhe des Eigenanteils, Zusammenarbeit mit Ärzten (hausärztliche Betreuung) und noch vieles mehr.
Weitere Informationen, auf was Sie bei der Wahl der Pflegeeinrichtung achten sollten, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt.
Ja, in diesen Einrichtungen steht die schulische, berufliche und soziale Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner im Vordergrund. Wir zahlen 15 Prozent der Heimkosten, maximal 266 Euro monatlich für die Pflegeaufwendungen.
Wenn der Pflegebedürftige seine Ferien oder Wochenenden zu Hause verbringt, wird anteilig Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.
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