Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hausnotrufsystem

ein älterer Mann drückt den Hausnotrufknopf an seinem Funksender

Was ist ein Hausnotrufsystem?

Der Hausnotruf unterstützt alleinlebende Pflegebedürftige ein selbständigeres Leben zu führen. Bei einem Notfall können Sie auf Knopfdruck selbständig Hilfe anfordern, ohne direkt die Feuerwehr oder den Rettungsdienst alarmieren zu müssen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie zu Hause stürzen und aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen können.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt monatlich die mit dem Leistungserbringer vertraglich vereinbarten Kosten. Voraussetzung ist, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und zu Hause allein leben.

Wie beantrage ich die Leistung? 

Den Antrag für ein Hausnotrufsystem und das Hausnotrufsystem selbst erhalten Sie direkt von einem unserer Vertragspartner. Er kümmert sich auch um die Genehmigung.

Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in den AOK-Kundencentern und am Service-Telefon sind Ihnen bei der Auswahl des Vertragspartners gern behilflich.

Der Vertragspartner rechnet den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Liegt die monatliche Nutzungsgebühr (zum Beispiel für zusätzlich buchbare Leistungen) über den mit dem Leistungserbringer vertraglich vereinbarten Kosten, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was benötige ich für einen Hausnotruf?

    Sie benötigen nur einen Telefonanschluss. Bei Versicherten, die keinen Festnetzanschluss haben, genügt eine freie Steckdose. Über das Mobilfunknetz des Vertragspartners wird ein Signal an die Hausnotrufzentrale übertragen. In diesem Fall ist eine einmalige Anschlussgebühr zu zahlen, die nicht von der Pflegekasse übernommen wird.

  • Wie funktioniert der Hausnotruf?

    Das Hausnotrufsystem ist an eine 24 Stunden besetzte Notrufzentrale angebunden. Es besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Basisstation mit Freisprechanlage und dem Funksender. Den Funksender tragen Sie als Pflegebedürftiger rund um die Uhr bei sich (entweder am Handgelenk oder als Kette um den Hals). Er ist wasserdicht und kann auch beim Duschen getragen werden. Über einen Knopf am Funksender können Sie sich an jeder Stelle in Ihrer Wohnung im Notfall mit der Hausnotrufzentrale verbinden und über die Freisprechanlage mit dem dort sitzenden Mitarbeiter kommunizieren. Das funktioniert auch über mehrere Räume hinweg, beispielsweise, wenn Sie im Bad stürzen und die Basisstation im Wohnzimmer steht. Die Notrufzentrale informiert je nach Situation Verwandte, Nachbarn, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn Sie nicht mehr sprechen können, werden Rettungskräfte alarmiert.

  • Wer wird informiert, wenn ich den Hausnotruf auslöse?

    Wer im Notfall informiert werden soll, entscheiden Sie. Das können Angehörige, Nachbarn, Freunde, der Pflegedienst, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sein. Sie können auch die Reihenfolge festlegen, in der die angegebenen Personen kontaktiert werden sollen. Auch wenn Sie nicht mehr sprechen und antworten können, schickt die Notrufzentrale Hilfe, sodass Sie auch im Falle eines Schlaganfalls oder bei Bewusstlosigkeit abgesichert sind.

  • Wie hoch ist mein Eigenanteil?

    Liegt die monatliche Nutzungsgebühr über den mit dem Leistungserbringer vertraglich vereinbarten Kosten, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.

  • Habe ich auch Anspruch auf einen Hausnotruf, wenn ich nicht allein lebe?

    Anspruch besteht auch dann, wenn Sie als pflegebedürftige Person mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft leben, die jedoch aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbständig abzusetzen, wenn Ihnen etwas passiert.

  • Gibt es zusätzliche Serviceleistungen beim Hausnotruf?

    Sie können weitere Leistungen von Ihrem Vertragspartner in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel einen Schlüssel beim Anbieter hinterlegen oder einen Erinnerungsservice zur Einnahme von Medikamenten vereinbaren. Über diese Leistungen wird ein privater Vertrag abgeschlossen. Die Kosten für diese Leistungen tragen Sie selbst.

Wussten Sie schon, dass…

  • die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem zahlt?
  • ein Hausnotrufsystem in Notfall Leben retten kann?
  • unsere Pflegeberatung Sie bei der Beantragung des Hausnotrufsystems unterstützt?

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