Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hausnotrufsystem

ein älterer Mann drückt den Hausnotrufknopf an seinem Funksender

Was ist ein Hausnotrufsystem?

Der Hausnotruf unterstützt alleinlebende Pflegebedürftige ein selbständigeres Leben zu führen. Bei einem Notfall können Sie auf Knopfdruck selbständig Hilfe anfordern, ohne direkt die Feuerwehr oder den Rettungsdienst alarmieren zu müssen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie zu Hause stürzen und aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen können.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt monatlich die mit dem Leistungserbringer vertraglich vereinbarten Kosten. Voraussetzung ist, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und zu Hause allein leben.

Wie erhalte ich die Leistung? 

Pflegebedürftige, die über weite Teile des Tages allein leben und bei denen jederzeit aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes eine Notsituation eintreten kann, können das Hausnotrufsystem formlos beantragen. Alternativ ist auch eine Empfehlung aus einem Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachkraft möglich. Dieser Empfehlung stimmen Sie gegenüber dem Medizinischen Dienst oder der Pflegefachkraft schriftlich zu. Den formlosen Antrag oder die Empfehlung geben Sie einem vertraglich gebundenen Leistungserbringer, der Ihnen beratend zur Seite steht und Sie mit dem Hausnotrufsystem versorgt.

Er kümmert sich auch um die Genehmigung bei der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt. Unsere Pflegeberater in den AOK-Kundencentern und am Service-Telefon sind Ihnen bei der Auswahl des Leistungserbringers gern behilflich.

Wussten Sie schon, dass…

  • die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem zahlt?
  • ein Hausnotrufsystem in Notfall Leben retten kann?
  • unsere Pflegeberatung Sie bei der Beantragung des Hausnotrufsystems unterstützt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was benötige ich für einen Hausnotruf?

    Für die Nutzung eines Hausnotrufsystems ist der Zugang zu einem Telefonnetz oder zum Internet erforderlich. Die Kosten für einen Telefon- bzw. Internetanschluss bezahlen Sie selbst. Dafür darf die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt keine Gebühren übernehmen.

  • Welche Kosten entstehen für das Hausnotrufsystem und wer trägt diese?

    Für die Aufstellung und Nutzung des Hausnotrufsystems übernimmt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt die Kosten. Der Leistungserbringer rechnet den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Liegt die monatliche Nutzungsgebühr über den mit dem Leistungserbringer vertraglich vereinbarten Kosten, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.

    Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel die Aufbewahrung des Wohnungsschlüssels, eine „Alles-in-Ordnung“-Tagestaste oder einen Bewegungsmelder zur Aktivitätskontrolle, entstehen für Sie gegebenenfalls Mehrkosten.

    Darüber hinaus ist eventuell eine einmalige Anschlussgebühr beim Leistungserbringer zu zahlen. Dies alles dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Kosten. Vor Ihrer Auswahl berät Sie der Mitarbeiter des Leistungserbringers selbstverständlich. Sowohl Mehrkosten als auch die einmalige Anschlussgebühr darf die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.

  • Wie funktioniert der Hausnotruf?

    Das Hausnotrufsystem ist an eine 24 Stunden besetzte Notrufzentrale angebunden. Es besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Basisstation mit Freisprechanlage und dem Funksender. Den Funksender tragen Sie als Pflegebedürftiger rund um die Uhr bei sich (entweder am Handgelenk oder als Kette um den Hals). Er ist wasserdicht und kann auch beim Duschen getragen werden. Über einen Knopf am Funksender können Sie sich an jeder Stelle in Ihrer Wohnung im Notfall mit der Hausnotrufzentrale verbinden und über die Freisprechanlage mit dem dort sitzenden Mitarbeiter kommunizieren. Das funktioniert auch über mehrere Räume hinweg, beispielsweise, wenn Sie im Bad stürzen und die Basisstation im Wohnzimmer steht. Die Notrufzentrale informiert je nach Situation Verwandte, Nachbarn, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn Sie nicht mehr sprechen können, werden Rettungskräfte alarmiert.

  • Wer wird informiert, wenn ich den Hausnotruf auslöse?

    Wer im Notfall informiert werden soll, entscheiden Sie. Das können Angehörige, Nachbarn, Freunde, der Pflegedienst oder Ihr Arzt sein. Sie können auch die Reihenfolge festlegen, in der die angegebenen Personen kontaktiert werden sollen. Auch wenn Sie nicht mehr sprechen und antworten können, schickt die Notrufzentrale Hilfe, sodass Sie auch im Falle eines Schlaganfalls oder bei Bewusstlosigkeit abgesichert sind.

  • Habe ich auch Anspruch auf einen Hausnotruf, wenn ich nicht allein lebe?

    Anspruch besteht auch dann, wenn Sie als pflegebedürftige Person mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft leben, die jedoch aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbständig abzusetzen, wenn Ihnen etwas passiert.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Ihr Hausnotrufgerät nutzen.

    Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:

    • Beratung über geeignete Hausnotrufleistungen bzw. Maßnahmen für die konkrete Versorgungssituation
    • Bereitstellung eines betriebsbereiten Hausnotrufgerätes
    • Einweisung in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes, auf Wunsch auch zusammen mit weiteren an der Betreuung beteiligten Personen
    • Abstimmung eines Plans, in dem die im Fall einer Notsituation vorzunehmenden Maßnahmen festgelegt sind
    • Voreinstellung des Hausnotrufgerätes, sodass im Falle eines Notrufes die Hausnotrufzentrale angewählt wird
    • Anschluss des Hausnotrufgerätes über das Telefonnetz bzw. Internet an eine Hausnotrufzentrale, die jedem Tag rund um die Uhr besetzt ist
    • Entgegennahme der Notrufe durch die Notrufzentrale und Einleitung der erforderlichen Hilfsmaßnahmen
    • Durchführen geeigneter Kontrollen der Funktionsfähigkeit (Testauslösungen)
  • Gibt es zusätzliche Serviceleistungen beim Hausnotruf?

    Sie können weitere Leistungen von Ihrem Leistungserbringer in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel einen Schlüssel beim Anbieter hinterlegen oder einen Erinnerungsservice zur Einnahme von Medikamenten vereinbaren. Über diese Leistungen wird ein privater Vertrag abgeschlossen. Die Kosten für diese Leistungen tragen Sie selbst.

  • Gehört das Hausnotrufsystem nach Erhalt mir?

    Das Hausnotrufsystem erhalten Sie leihweise, es bleibt Eigentum des Leistungserbringer. Bitte behandeln Sie es mit Sorgfalt.

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