Für die Aufstellung und Nutzung des Hausnotrufsystems übernimmt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt die Kosten. Der Leistungserbringer rechnet den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Liegt die monatliche Nutzungsgebühr über den mit dem Leistungserbringer vertraglich vereinbarten Kosten, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel die Aufbewahrung des Wohnungsschlüssels, eine „Alles-in-Ordnung“-Tagestaste oder einen Bewegungsmelder zur Aktivitätskontrolle, entstehen für Sie gegebenenfalls Mehrkosten.
Darüber hinaus ist eventuell eine einmalige Anschlussgebühr beim Leistungserbringer zu zahlen. Dies alles dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Kosten. Vor Ihrer Auswahl berät Sie der Mitarbeiter des Leistungserbringers selbstverständlich. Sowohl Mehrkosten als auch die einmalige Anschlussgebühr darf die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.