Je nach Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmter monatlicher Betrag an Pflegesachleistungen zu. Wenn Sie diesen Betrag nicht komplett für Pflegesachleistungen ausschöpfen, zahlen wir Ihnen den verbleibenden Betrag als anteiliges Pflegegeld aus. Je mehr Ausgaben also für Pflegedienstleistungen des Pflegedienstes entstehen, desto geringer ist das Pflegegeld.
Beispielrechnung:
Bei Pflegegrad 3 besteht ein voller Anspruch auf Pflegesachleistung in Höhe von 1.432 Euro. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 573 Euro.
Der Pflegedienst rechnet im Monat 1002,40 Euro für seine erbrachten Pflegeleistungen ab. Das entspricht 70 Prozent der Pflegesachleistung.
Somit stehen dem Pflegebedürftigen noch 30 Prozent seines Pflegegeldanspruchs zur Verfügung: 30 Prozent von 573 Euro = 171,90 Euro.