Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Kombinationsleistung

Pfleger mit Frau im Rollstuhl

Was ist eine Kombinationsleistung?

Bei der Kombinationsleistung können der Bezug von ambulanten Pflegesachleistungen (zum Beispiel über einen professionellen Pflegedienst) und der Bezug von Pflegegeld miteinander kombiniert werden.

Nehmen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 die ihnen zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhalten sie daneben ein anteiliges Pflegegeld.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Je nach Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmter monatlicher Betrag an Pflegesachleistungen zu. Wenn Sie diesen Betrag nicht komplett für Pflegesachleistungen ausschöpfen, zahlen wir Ihnen den verbleibenden Betrag als anteiliges Pflegegeld aus. Je mehr Ausgaben also für Pflegedienstleistungen des Pflegedienstes entstehen, desto geringer ist das Pflegegeld.

Beispielrechnung:

Bei Pflegegrad 3 besteht ein voller Anspruch auf Pflegesachleistung in Höhe von 1.432 Euro. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 573 Euro.

Der Pflegedienst rechnet im Monat 1002,40 Euro für seine erbrachten Pflegeleistungen ab. Das entspricht 70 Prozent der Pflegesachleistung.

Somit stehen dem Pflegebedürftigen noch 30 Prozent seines Pflegegeldanspruchs zur Verfügung: 30 Prozent von 573 Euro = 171,90 Euro.

Wie beantrage ich die Leistung?

Nutzen Sie für die Beantragung bitte den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und kreuzen Sie an, dass Sie Sachleistungen beantragen.

Um die Abrechnung der Pflegesachleistung bei der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt kümmert sich der Pflegedienst. Er reicht zunächst seine Rechnung und den von Ihnen beziehungsweise Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer unterschrieben Leistungsnachweis bei uns ein. Diese beiden Dokumente bearbeiten wir zuerst. Sollte die Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft sein, dann erhalten Sie automatisch Ihr anteiliges Pflegegeld.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wer kann Kombinationsleistung in Anspruch nehmen?

    Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, deren Angehörige die Pflege nicht allein bewältigen, können sich Unterstützung von einem professionellen Pflegedienst dazu holen.

  • Wann wird das Pflegegeld gezahlt?

    Wann das Pflegegeld gezahlt wird, ist davon abhängig, wann Ihr Pflegedienst seine Rechnung und den Leistungsnachweis bei uns einreicht. Diese beiden Unterlagen werden von uns als erstes bearbeitet. Ergibt sich daraus, dass die Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft ist, erhalten Sie im Anschluss automatisch Ihr anteiliges Pflegegeld.

  • Was kann ich tun, wenn ich mehr Hilfe durch den Pflegedienst benötige?

    Eine Änderung des Umfangs von Pflegesachleistung ist jederzeit möglich. Stimmen Sie mit dem Pflegedienst ab, welche zusätzlichen Pflegeaufgaben er übernehmen soll und halten Sie es schriftlich in Ihrem Pflegevertrag fest, den Sie privatrechtlich mit dem Pflegedienst abschließen.

  • Gibt es zusätzliche Angebote für pflegende Familienangehörige?

    Ja, mit unserem Familiencoach Pflege unterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegen zu wirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie den Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander kombinieren können?
  • die AOK Sachsen-Anhalt eine umfassende Pflegeberatung für Sie anbietet?
  • unser Pflegedienstnavigator Ihnen hilft, einen passenden Pflegedienst zu finden?

Gut zu wissen

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