Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Technische Pflegehilfsmittel

Seniorin geht mit ihrem Rollator spazieren

Was sind Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigen helfen, zu Hause ein selbständigeres Leben zu führen und den Pflegealltag der Pflegepersonen erleichtern.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Pflegehilfsmittel und die dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen wie zum Beispiel für die Anpassung, Montage, Zubehör, Änderungen, Reparaturen und Wartungen.

Die Pflegekassen überlassen technische Pflegehilfsmittel vorrangig als Leihgabe. Lehnen Sie die leihweise Überlassung ab, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gibt, müssen Sie die vollen Kosten für das Pflegehilfsmittel selbst tragen.

Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr 10 % zuzahlen, maximal jedoch 25 Euro.

Wie beantrage ich die Leistung? 

Es gibt drei verschiedene Wege, wie Sie Ihr Pflegehilfsmittel erhalten können:

  1. Sie können bei der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt das Pflegehilfsmittel formlos beantragen. Wenn Sie es wünschen, sind Ihnen unsere Pflegeberater bei der Auswahl des Sanitätshauses/oder Vertragspartners gern behilflich.
  2. Im Rahmen der Pflegebegutachtung prüft der Medizinische Dienst, ob Sie ein Pflegehilfsmittel benötigen. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, gibt er eine Empfehlung für erforderliche Pflegehilfsmittel. Ein gesonderter Antrag ist dann nicht erforderlich, da der Medizinische Dienst uns das Pflegegutachten vorlegt. Sie erhalten dann von uns eine sogenannte „fiktive Verordnung“, die Sie bei einem Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt einlösen können.
  3. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept aus.

In jedem Fall bestellen Sie mit Ihrem Rezept Ihr Pflegehilfsmittel bei einem Sanitätshaus oder einem unserer Vertragspartner, der sich um die Formalitäten und ggf. erforderliche Unterlagen zur Genehmigung bei uns einreicht. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie Ihr Pflegehilfsmittel beim Sanitätshaus oder Vertragspartner abholen. Genehmigungsfreie Pflegehilfsmittel können Sie in den meisten Fällen gleich mitnehmen. Das Sanitätshaus oder der Vertragspartner, bei dem Sie das Pflegehilfsmittel bestellt haben, rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab.

Nach Erhalt des Pflegehilfsmittels stellt Ihnen das Sanitätshaus oder der Vertragspartner eine Quittung über Ihre geleistete Zuzahlung aus. 

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was gehört zu technischen Pflegehilfsmitteln?

    Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Badewannenlifte, Pflegerollstühle, Dusch- und Toilettenhilfen, Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.

  • Wo erhalte ich Pflegehilfsmittel?

    Pflegehilfsmittel erhalten Sie bei einem Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt, meist in einem Sanitätshaus vor Ort. Unsere Pflegeberater in unseren Kundencentern sind Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner behilflich.

  • Kann ich mir Pflegehilfsmittel auch privat kaufen?

    Sie können sich die Pflegehilfsmittel auch privat kaufen. Eine Erstattung durch die Pflegekasse ist dann nicht möglich.

  • Wie hoch ist meine Zuzahlung bei Pflegehilfsmitteln?

    Ab Ihrem 18. Geburtstag beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10% des Preises, mindestens 5 und höchstens 25 Euro für jedes Pflegehilfsmittel.

    Die Vertragspartner informieren und beraten im Vorfeld die Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörige über zuzahlungsfreie Versorgungen.

    Entscheiden sich Pflegebedürftige für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst zu tragen.

  • Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

    Ja. Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger können Sie sich auch in der sozialen Pflegeversicherung von Zuzahlungen befreien lassen. Es gelten die Belastungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sprechen Sie unsere Pflegeberater an, die Sie gern dazu beraten . 

  • Übernimmt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für Hausnotrufsysteme?

    Ja. Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Hilfsmitteln. Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 25,50 Euro.

    Weitere Informationen zu den Hausnotrufsystemen.

Wussten Sie schon, dass…

  • die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für technische Pflegehilfsmittel trägt?
  • die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der AOK Sachsen-Anhalt Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege zur Seite stehen?
  • die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt monatlich auch einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zahlt, die zum Verbrauch bestimmt sind?

Gut zu wissen

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