Was sind Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigen helfen, zu Hause ein selbständigeres Leben zu führen und den Pflegealltag der Pflegepersonen erleichtern.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Technische Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigen helfen, zu Hause ein selbständigeres Leben zu führen und den Pflegealltag der Pflegepersonen erleichtern.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Pflegehilfsmittel und die dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen wie zum Beispiel für die Anpassung, Montage, Zubehör, Änderungen, Reparaturen und Wartungen.
Die Pflegekassen überlassen technische Pflegehilfsmittel vorrangig als Leihgabe. Lehnen Sie die leihweise Überlassung ab, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gibt, müssen Sie die vollen Kosten für das Pflegehilfsmittel selbst tragen.
Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr 10 % zuzahlen, maximal jedoch 25 Euro.
Es gibt drei verschiedene Wege, wie Sie Ihr Pflegehilfsmittel erhalten können:
In jedem Fall bestellen Sie mit Ihrem Rezept Ihr Pflegehilfsmittel bei einem Sanitätshaus oder einem unserer Vertragspartner, der sich um die Formalitäten und ggf. erforderliche Unterlagen zur Genehmigung bei uns einreicht. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie Ihr Pflegehilfsmittel beim Sanitätshaus oder Vertragspartner abholen. Genehmigungsfreie Pflegehilfsmittel können Sie in den meisten Fällen gleich mitnehmen. Das Sanitätshaus oder der Vertragspartner, bei dem Sie das Pflegehilfsmittel bestellt haben, rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab.
Nach Erhalt des Pflegehilfsmittels stellt Ihnen das Sanitätshaus oder der Vertragspartner eine Quittung über Ihre geleistete Zuzahlung aus.
Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Badewannenlifte, Pflegerollstühle, Dusch- und Toilettenhilfen, Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.
Pflegehilfsmittel erhalten Sie bei einem Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt, meist in einem Sanitätshaus vor Ort. Unsere Pflegeberater in unseren Kundencentern sind Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner behilflich.
Sie können sich die Pflegehilfsmittel auch privat kaufen. Eine Erstattung durch die Pflegekasse ist dann nicht möglich.
Ab Ihrem 18. Geburtstag beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10% des Preises, mindestens 5 und höchstens 25 Euro für jedes Pflegehilfsmittel.
Die Vertragspartner informieren und beraten im Vorfeld die Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörige über zuzahlungsfreie Versorgungen.
Entscheiden sich Pflegebedürftige für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst zu tragen.
Ja. Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger können Sie sich auch in der sozialen Pflegeversicherung von Zuzahlungen befreien lassen. Es gelten die Belastungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sprechen Sie unsere Pflegeberater an, die Sie gern dazu beraten .
Ja. Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Hilfsmitteln. Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 25,50 Euro.
Weitere Informationen zu den Hausnotrufsystemen.
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