Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel
Für Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel leisten Sie zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro als Zuzahlung. Kostet das Mittel weniger als
fünf Euro, zahlen Sie höchstens den tatsächlichen Preis. Für Hilfsmittel, die regelmäßig verbraucht beziehungsweise nach der Nutzung entsorgt werden, brauchen Sie keine Zuzahlung leisten.
Fahrkosten
Für Fahrkosten leisten Sie zehn Prozent der Kosten pro Fahrt zu einer Behandlung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als der Fahrpreis an sich. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Eine Zuzahlung ist jeweils für die Hin- und Rückfahrt zu leisten.
Heilmittel
Für Heilmittel, wie beispielsweise Physiotherapie oder Massagen, leisten Sie zehn Prozent der Kosten für die Behandlung sowie zehn Euro je Verordnung als Zuzahlung.
Vollstationäre Krankenhausbehandlung
Für vollstationäre Krankenhausbehandlungleisten Sie zehn Euro pro Tag als Zuzahlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Bei einer stationären Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Häusliche Krankenpflege
Für häusliche Krankenpflege leisten Sie zehn Prozent der Kosten als Zuzahlung für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr und zehn Euro je Verordnung.
Haushaltshilfe
Für Haushaltshilfe leisten Sie zehn Prozent der Kosten als Zuzahlung pro Tag, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Erhalten Sie eine Haushaltshilfe während Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Soziotherapie
Für Soziotherapieleisten Sie zehn Prozent der Kosten als Zuzahlung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Kalendertag.
Anschlussrehabilitation
Für eine Anschlussrehabilitationleisten Sie zehn Euro als Zuzahlung pro Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Die vorangegangenen Tage im Krankenhaus, die dann zur Anschlussrehabilitation führen, werden auf die Zuzahlungstage angerechnet.
Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen
Für Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen leisten Sie als Elternteil zehn Euro pro Kalendertag als Zuzahlung. Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder leisten keine kalendertägliche Zuzahlung. Reist ein behindertes Begleitkind mit, zahlt dieses, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro.
ambulante Kur am anerkannten Kurort im In- und Ausland
Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme leisten Sie zehn Prozent der Kosten als Zuzahlung für Heilmittel sowie zehn Euro je Verordnung.
stationäre Rehabilitations- beziehungsweise Vorsorgemaßnahmen
Bei einer stationären Maßnahme leisten Sie zehn Euro je Kalendertag als Zuzahlung.
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme leisten Sie zehn Euro je Behandlungstag als Zuzahlung.