Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine ambulante Rehabilitation?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine ambulante Rehabilitation.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine ambulante Rehabilitation.
Wir übernehmen die Kosten für eine ambulante Rehabilitation, wenn weder der Renten- noch der Unfallversicherungsträger zuständig ist. Wer für Sie zuständig ist, überprüfen wir für Sie.
Sie zahlen pro Kalendertag zehn Euro Eigenbeteiligung. Hinzu kommt Ihr Eigenanteil für die Fahrkosten zur Rehabilitationseinrichtung Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.
Voraussetzung für eine ambulante Rehabilitation ist, dass die Rehabilitationseinrichtung nicht mehr als 30 Kilometer entfernt ist oder in circa 45 Minuten erreicht werden kann.
Für die Beantragung einer Rehabilitation benötigen wir Ihrem behandelnden Arzt ein Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) einer medizinischen Rehabilitation.
Die Unterlagen können Sie direkt und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Wir leiten diese an unseren Fachbereich zur Prüfung weiter. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.
Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Rehabilitationseinrichtung ab.
Die ambulante Rehabilitationsmaßnahme findet in einer örtlichen Rehabilitationseinrichtung statt. Sie werden während des Tages von Therapeuten sowie Ärzten individuell betreut und nutzen umfangreiche Therapieangebote. Nach Ihrer täglichen Behandlung fahren Sie wieder nach Hause.
Eine Rehabilitation dient dazu, Ihre Gesundheit soweit wie möglich wiederherzustellen, beispielsweise aufgrund einer chronischen Krankheit, nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Die Maßnahme kann notwendig werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Ihr Arzt entscheidet auf Basis Ihres Gesundheitszustandes und des Angebots der Rehabilitationseinrichtung, ob eine ambulante Rehabilitation möglich ist. Auch wenn Sie selbst den Wunsch nach einer ambulanten Rehabilitation haben (zum Beispiel wegen pflegebedürftigen Angehörigen oder Kindern), prüfen wir die Möglichkeit.
Für Ihre An- und Heimfahrt organisiert in der Regel das Rehazentrum einen Fahrservice. Steht der Rehaeinrichtung kein Fahrservice zur Verfügung, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Fahrkosten zur ambulanten Rehabilitation. Bitte lassen Sie sich einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten von uns zusenden, wenn die gewählte Einrichtung keine Erstattung leistet. Hierzu werden Sie von der Einrichtung entsprechend informiert.
Die AOK wählt für Sie eine geeignete wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche. Sie darf nicht mehr als 30 Kilometer entfernt sein und muss in circa 45 Minuten erreichbar sein.
In der Regel dauert eine ambulante Rehabilitation 15 Behandlungstage. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung bei uns beantragt werden.
In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine ambulante Rehabilitationsbehandlung. Wenn medizinische Gründe vorliegen, ist es möglich bereits vorher eine Rehabilitation zu beantragen.
Eine ambulante Anschlussheilbehandlung kann nur im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gewährt werden zum Beispiel nach einer Knie- oder Hüft-OP. Eine ambulante Rehabilitation kann jederzeit bei gesundheitlichen Beschwerden beantragt werden.
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