Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?
Wenn Senioren nicht allein leben möchten oder Unterstützung in der häuslichen Umgebung benötigen, gibt es die ambulant betreute Wohngruppe.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wenn Senioren nicht allein leben möchten oder Unterstützung in der häuslichen Umgebung benötigen, gibt es die ambulant betreute Wohngruppe.
Wir bezuschussen das Wohnen in einer ambulant betreuten Wohngruppe unter festgelegten Voraussetzungen. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt monatlich 214,00 Euro.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf einen Zuschuss, wenn:
Den Antrag auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können Sie ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Die Auszahlung erfolgt wie beim Pflegegeld monatlich im Voraus an die oder den Pflegebedürftigen selbst.
Der Wohngruppenzuschlag wird zur eigenverantwortlichen Verwendung für die Organisation und Sicherstellung des gemeinschaftlichen Wohnens in der Wohngruppe gewährt. Mit dem Wohngruppenzuschlag sollen die zusätzlichen Aufwendungen der Wohngruppe für die gemeinschaftlich beauftragte Person finanziert werden. Die Aufgaben der gemeinsam beauftragten Person sind u. a. allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Von einer ambulant betreuten Wohngruppe kann ausgegangen werden, wenn der Sanitärbereich, die Küche und, wenn vorhanden, der Aufenthaltsraum einer abgeschlossenen Wohneinheit von allen Bewohnern jederzeit allein oder gemeinsam genutzt werden.
Ja. Über die drei Pflegebedürftigen hinaus können sich der Wohngruppe auch Personen anschließen, die nicht pflegebedürftig sind. Diese haben jedoch keinen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag. Bei der Ermittlung der Wohngruppengröße sind diese Bewohner allerdings zu berücksichtigen.
Die Kosten für Miete und Verpflegung zahlen Pflegebedürftige selbst.
Ja. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis 5, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten zusätzlich einen einmaligen Förderbetrag von bis zu 2.500,00 EUR, wenn sie an der Neugründung der Wohngruppe beteiligt sind. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Pflegebedürftigen anteilig auf die Versicherungsträger der Pflegebedürftigen aufgeteilt.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind:
Den Antrag auf Anschubfinanzierung in ambulant betreuten Wohngruppen können Sie ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
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