Der Pflegegrad richtet sich danach, wie schwer Sie in Ihrer Selbständigkeit und Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Diese Beeinträchtigung wird durch den Medizinischen Dienst mithilfe von sechs Modulen bewertet, die für die Bewältigung des täglichen Lebens wesentlich sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Für jedes Modul wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bewertet. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen werden für jedes erhobene Kriterium Einzelpunkte vergeben. Die Punkte werden addiert, wobei die unterschiedlichen Module unterschiedlich gewichtet werden. Aus der Gesamtanzahl der Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad.
Dabei gilt: Je stärker Sie in Ihrer Selbstständigkeit und in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind und je mehr Hilfe Sie dadurch bei der Bewältigung Ihres Alltags benötigen, desto höher ist der Pflegegrad.