Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugeordnet ist und Sie in häuslicher Umgebung durch eine private Pflegeperson bereits sechs Monate gepflegt werden.
Die AOK-Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr.
Das gilt, wenn ein Pflegedienst die Verhinderungspflege durchführt oder wenn die Verhinderungspflege durch eine Ersatzpflegeperson erbracht wird, die nicht mit der Pflegebedürftigen oder dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist.
Wird die Verhinderungspflege hingegen durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen übernommen, ist die Kostenerstattung auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt.
Je nach Pflegegrad erhalten Sie für die Verhinderungspflege dann folgende Beträge:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 498,00 Euro
- Pflegegrad 3: 859,50 Euro
- Pflegegrad 4: 1.147,50 Euro
- Pflegegrad 5: 1.420,50 Euro
Eine Besonderheit gilt für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Wird die Verhinderungspflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder im Haushalt lebende Personen übernommen, ist die Kostenerstattung auf den 2-fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt.
- Pflegegrad 4: 1.530,00 Euro
- Pflegegrad 5: 1.612,00 Euro