Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für meine Windpocken-Impfung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Windpocken.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Windpocken.
Wir übernehmen die Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung Ihres Kindes.
Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur die AOK-Versichertenkarte Ihres Kindes.
Windpocken, auch Varizellen genannt, sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Windpocken beginnen mit Fieber und Abgeschlagenheit. Danach entwickelt sich ein juckender Hautausschlag mit flüssigkeitsgefüllten Bläschen. Die Krankheit verläuft bei Kindern meist harmlos und ist nach ein bis zwei Wochen überstanden. Erkranken Erwachsene, verläuft die Infektion meist ausgeprägter. Dann können Komplikationen wie Lungenentzündungen auftreten, in seltenen Fällen auch Gehirnentzündungen und andere Erkrankungen des Nervensystems.
Windpocken werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen. Ansteckend ist auch die Flüssigkeit aus den Windpocken-Bläschen. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung.
Die Impfung gegen Windpocken besteht aus zwei Impfdosen. Die erste Impfung erhält ihr Kind im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Zwischen den beiden Impfungen muss ein Abstand von vier Wochen liegen. Die zweite Impfung wird bei Ihrem Kind bevorzugt mit einem Vierfachimpfstoff gegen Mumps, Masern, Röteln und Windpocken (MMRV-Kombinationsimpfstoff) erfolgen.
Ja, die Impfung kann bis zum 18. Geburtstag nachgeholt beziehungsweise vervollständigt werden. Die Kosten dafür trägt die AOK Sachsen-Anhalt.
Erkranken Neugeborene, Jugendliche oder Erwachsene an Windpocken, verläuft die Erkrankung häufig schwerer als bei Kleinkindern. Wird die Impfung im Kleinkind-Alter versäumt, lassen jedoch zu wenige Menschen sie nachholen. Deshalb ist eine frühe Immunisierung besonders wichtig.
Schwangere sollten gegen Windpocken geimpft sein, da sie die Viren auf das ungeborene Kind übertragen können. Das passiert zwar selten, kann aber gerade in den ersten fünf Monaten der Schwangerschaft schwere Fehlbildungen beim Kind verursachen. Besonders große Ansteckungsgefahr besteht für das Kind, wenn die Mutter bei der Geburt an Windpocken erkrankt ist. Eine Infektion kann für das Neugeborene lebensbedrohlich sein. Bis zu 30 Prozent der Kinder sterben.
Daher ist diese Impfung u.a. für Frauen mit Kinderwunsch, die keine nachweisbaren Antikörper haben, als sogenannte Indikationsimpfung eine Leistung der Krankenkasse.
Wer eine Erkrankung überstanden hat, ist in der Regel lebenslang immun. Jedoch kann jeder, der die Windpocken durchgemacht hat, auch an Gürtelrose erkranken. Der Windpocken-Erreger nistet sich auch nach überstandener Erkrankung dauerhaft in den Nervenzellen im Körper ein. Ist Ihr Immunsystem geschwächt, können sich die Viren erneut verbreiten.
Auch gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) existiert eine Impfung. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Menschen ab einem Alter von 60 Jahren. Wenn bei Ihnen eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung für das Auftreten einer Gürtelrose (Herpes Zoster) infolge einer Grunderkrankung besteht, übernehmen wir die Impfung bereits ab dem Alter von 50 Jahren. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt.
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