Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Impfung gegen Gürtelrose

Frau wird in Arm gespritzt

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für meine Gürtelrose-Impfung?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Impfung ab Ihrem 60. Geburtstag. Wenn Sie an Grunderkrankungen wie Diabetes, Rheuma, einer chronischen Darm- oder Lungenerkrankung leiden, können Sie sich bereits mit 50 Jahren impfen lassen.

Wie rechne ich die Leistung ab? 

Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Hausarztpraxis. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Gürtelrose?

    Gürtelrose beziehungsweise Herpes Zoster ist eine Entzündung von Nervenbahnen. Typisch für Gürtelrose ist ein schmerzhafter juckender und brennender Hautausschlag mit kleinen Bläschen. Er tritt meist auf einer Körperseite an Brustkorb, Hals, Bauch oder Kopf auf. Der Ausschlag heilt oft innerhalb von zwei bis vier Wochen aus. Manche Menschen verspüren durch die Nervenschädigung jedoch weiterhin Schmerzen an der vom Ausschlag betroffenen Stelle. Das kann in ungünstigen Fällen über Monate oder sogar Jahre anhalten.

  • Wie bekomme ich Gürtelrose?

    Eine Gürtelrose können Sie nur bekommen, wenn Sie eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben. Die Windpocken-Erreger, sogenannte Varizella-Zoster-Viren, verbleiben auch nach überstandener Erkrankung im Körper. Ist das Immunsystem geschwächt, können sich die Viren erneut verbreiten.

  • Warum wird die Gürtelrose-Impfung erst ab 50 beziehungsweise 60 Jahren übernommen?                               

    Gürtelrose tritt vorwiegend bei Personen mit schwachem Immunsystem und älteren Personen auf. Deshalb wird die Impfung Menschen ab 60 Jahren beziehungsweise Menschen mit Immunschwäche oder chronischer Erkrankung bereits ab 50 Jahren empfohlen. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt.

  • Wie wird gegen Gürtelrose geimpft?

    Ihr Arzt impft Sie zweimal im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. Ein ausreichender Schutz besteht erst nach der zweiten Impfung.

  • Muss ich die Impfung auffrischen lassen?

    Nach jetzigem Kenntnisstand der Forschung nimmt der Impfschutz nach vier Jahren nur leicht ab. Eine Auffrischungsimpfung ist also nicht erforderlich. 

  • Kann ich mich gleichzeitig gegen Gürtelrose und Grippe impfen lassen?                                           

    Ja, die Impfung gegen Gürtelrose kann gleichzeitig mit einem Grippeimpfstoff geimpft werden. 

  • Ich weiß nicht, ob ich bereits Windpocken hatte. Kann ich mich trotzdem gegen Gürtelrose impfen lassen?

    Ja. Eine überstandene Windpocken-Erkrankung müssen Sie vor der Gürtelrose-Impfung nicht nachweisen.

  • Ich bin gegen Windpocken geimpft. Sollte ich mich trotzdem gegen Gürtelrose impfen lassen? 

    Ja. Wer als Kind gegen Windpocken geimpft wurde, ist nicht vor einer Gürtelrose geschützt. Allerdings verläuft eine Gürtelrose-Erkrankung bei geimpften Personen meist milder.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt für Versicherte ab 60 Jahren die Kosten für die Gürtelrose-Impfung übernimmt?
  • Sie sich auch bereits ab 50 Jahren impfen lassen können, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung oder einer Immunschwäche leiden?
  • Sie sich gleichzeitig gegen Grippe und Gürtelrose impfen lassen können?

Gut zu wissen

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