Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für meine Gürtelrose-Impfung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt.
Wir übernehmen die Impfung ab Ihrem 60. Geburtstag. Wenn Sie an Grunderkrankungen wie Diabetes, Rheuma, einer chronischen Darm- oder Lungenerkrankung leiden, können Sie sich bereits mit 50 Jahren impfen lassen.
Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Hausarztpraxis. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.
Gürtelrose beziehungsweise Herpes Zoster ist eine Entzündung von Nervenbahnen. Typisch für Gürtelrose ist ein schmerzhafter juckender und brennender Hautausschlag mit kleinen Bläschen. Er tritt meist auf einer Körperseite an Brustkorb, Hals, Bauch oder Kopf auf. Der Ausschlag heilt oft innerhalb von zwei bis vier Wochen aus. Manche Menschen verspüren durch die Nervenschädigung jedoch weiterhin Schmerzen an der vom Ausschlag betroffenen Stelle. Das kann in ungünstigen Fällen über Monate oder sogar Jahre anhalten.
Eine Gürtelrose können Sie nur bekommen, wenn Sie eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben. Die Windpocken-Erreger, sogenannte Varizella-Zoster-Viren, verbleiben auch nach überstandener Erkrankung im Körper. Ist das Immunsystem geschwächt, können sich die Viren erneut verbreiten.
Gürtelrose tritt vorwiegend bei Personen mit schwachem Immunsystem und älteren Personen auf. Deshalb wird die Impfung Menschen ab 60 Jahren beziehungsweise Menschen mit Immunschwäche oder chronischer Erkrankung bereits ab 50 Jahren empfohlen. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt.
Ihr Arzt impft Sie zweimal im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. Ein ausreichender Schutz besteht erst nach der zweiten Impfung.
Nach jetzigem Kenntnisstand der Forschung nimmt der Impfschutz nach vier Jahren nur leicht ab. Eine Auffrischungsimpfung ist also nicht erforderlich.
Ja, die Impfung gegen Gürtelrose kann gleichzeitig mit einem Grippeimpfstoff geimpft werden.
Ja. Eine überstandene Windpocken-Erkrankung müssen Sie vor der Gürtelrose-Impfung nicht nachweisen.
Ja. Wer als Kind gegen Windpocken geimpft wurde, ist nicht vor einer Gürtelrose geschützt. Allerdings verläuft eine Gürtelrose-Erkrankung bei geimpften Personen meist milder.
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