Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Impfung gegen Röteln

Kind küsst den Bauch der schwangeren Mutter

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für meine Röteln-Impfung?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Röteln.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir zahlen die Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung Ihres Kindes.

Wie rechne ich die Leistung ab? 

Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte, beziehungsweise die Ihres Kindes.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Röteln?

    Röteln sind eine akute und ansteckende Virusinfektion. Die Erkrankung verläuft meist mild mit Erkältungssymptomen und einem roten Hautausschlag. In 50 Prozent der Fälle treten bei einer Röteln-Infektion keine oder nur sehr leichte Krankheitsanzeichen auf. Vor allem der typische Hautausschlag fehlt dann. Im Kindesalter verläuft eine Röteln-Infektion meist ohne Komplikationen. Erkrankt eine schwangere Frau, kann eine Röteln-Infektion jedoch gerade in den ersten Schwangerschaftswochen sehr gefährlich werden und schwere Folgen für das ungeborene Kind haben.

  • Wie werden Röteln übertragen?

    Röteln werden am häufigsten durch Tröpfcheninfektion übertragen. Dabei verbreiten sich die Erreger beim Husten, Niesen oder Sprechen über feinste Speichel-Tröpfchen in der Luft und können von anderen eingeatmet werden.

  • Wie wird gegen Röteln geimpft?

    Die Grundimmunisierung gegen Röteln erfolgt bei Ihrem Baby meist als Teil der Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR). Geimpft wird in zwei Impfdosen. Die Impfung ist auch als Vierfach-Impfstoff (MMRV) in Kombination mit Windpocken (Varizellen) möglich.

  • Wann sollte ich mein Kind impfen lassen?

    Lassen Sie Ihr Kind zwischen dem elften und dem 14. Lebensmonat gegen Röteln impfen. Die zweite Impfung sollte spätestens vor dem zweiten Geburtstag erfolgen. Wurden eine oder beide Impfungen in der Kindheit verpasst, können Sie sie bis zum 17. Geburtstag nachholen.

  • Warum sollte ich mein Kind impfen lassen?

    Mit der Impfung gegen Röteln soll vor allem vermieden werden, dass sich ungeschützte schwangere Frauen mit Röteln anstecken. Die Röteln-Viren können von der Frau auf ihr ungeborenes Kind übertragen werden und gerade in der Frühschwangerschaft schwere Organschäden beim Kind hervorrufen. Auch Früh- oder Totgeburten können die Folge sein. Ziel der Impfung ist es, dass kein Kind im Mutterleib durch eine Röteln-Infektion geschädigt wird.

  • Sollte ich mich gegen Röteln impfen lassen, wenn ich schwanger werden möchte?

    Ja, Frauen mit Kinderwunsch sollten gegen Röteln geimpft sein. Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, oder bei einem unklaren Impfstatus ist die Rötelnimpfung bei Frauen im gebärfähigen Alter, als sogenannte Indikationsimpfung, eine Leistung der Krankenkasse.Während der Schwangerschaft ist eine Impfung nicht möglich. Überprüfen Sie daher bitte vorab Ihren Impfstatus.

  • Sind Röteln in der Schwangerschaft gefährlich?

    Ja. Röteln können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen beim Baby führen. Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher Sie sich in der Schwangerschaft infizieren. Wenn Sie als Schwangere nicht geimpft sind und selbst keine Röteln hatten, sollten Sie darauf achten, nur mit Personen in Kontakt zu kommen, die selbst durch Impfung oder eine durchgemachte Erkrankung geschützt sind.

Wussten Sie schon, dass…

  • eine Röteln-Infektion besonders während der Schwangerschaft gefährlich ist?
  • der Röteln-Impfstoff zusammen mit Masern und Mumps als Kombinationsimpfung verabreicht wird?
  • wir alle wichtigen Impfungen für Ihr Kind übernehmen?

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen

    Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

    Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

    Mitglied werden

    Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt