Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für meine Masern-Impfung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Masern.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Masern.
Wir zahlen die Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung Ihres Kindes.
Für Erwachsene übernehmen wir die Masern-Impfung, wenn Sie nach 1970 geboren sind und in Ihrer Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben.
Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte, beziehungsweise die Ihres Kindes.
Masern sind eine hoch ansteckende Virus-Erkrankung. Anzeichen sind zunächst hohes Fieber, Husten und Schnupfen und weißliche Flecken an der Wangenschleimhaut. Einige Tage später kommt der typische rote Hautausschlag dazu, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Nach zwei bis vier Tagen verschwindet der Ausschlag wieder und auch das Fieber klingt ab. Masern sind keine typische Kinderkrankheit mehr. Über die Hälfte der Masernfälle in Deutschland betreffen heute Jugendliche und Erwachsene bis etwa Ende 40.
Masern werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen. Fast jeder ungeschützte Kontakt mit einer erkrankten Person führt zu einer Ansteckung.
Die Grundimmunisierung gegen Masern besteht aus zwei Impfungen. Die erste Impfung erhält Ihr Baby meist als Teil einer Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) und die zweite Impfdosis wird bevorzugt mit einem Vierfach-Impfstoff (MMRV) in Kombination mit Windpocken (Varizellen) verabreicht.
In wenigen Fällen kann es nach der Impfung zu einem masernähnlichen Ausschlag kommen, den sogenannten Impf-Masern. Der Krankheitsverlauf ist mild und die Symptome klingen nach einigen Tagen wieder ab. Ansteckend sind diese Impf-Masern nicht.
Lassen Sie Ihr Kind zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat gegen Masern impfen. Die zweite Impfung sollte spätestens vor dem zweiten Geburtstag erfolgen. Wurde eine oder beide Impfungen in der Kindheit verpasst, können Sie sie bis zum 17. Geburtstag nachholen lassen.
Ja. Das wird von der Ständigen Impfkommission ausdrücklich empfohlen. Bei Erwachsenen über 20 Jahre kann eine Masern-Infektion zu schweren Komplikationen führen.
Wenn Sie nach 1970 geboren sind und in Ihrer Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden, sollten Sie die Impfung nachholen. Es ist nur eine Impfdosis erforderlich. Die Kosten dafür trägt die AOK Sachsen-Anhalt.
Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung. Seit dem 1. März 2020 ist es nach dem Masernschutzgesetz zudem Pflicht, dass alle Kinder ab dem ersten Geburtstag beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfung vorweisen müssen.
Dies ist im Masernschutzgesetz geregelt. Alle Kinder, die einen Kindergarten oder Schule besuchen, müssen der Einrichtung einen Nachweis vorlegen. Liegt dieser nicht vor, dürfen die Kinder die Einrichtungen nicht besuchen.
Auch Erzieher, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, müssen einen Nachweis über die Maserschutzimpfung erbringen.
Bei fehlendem Nachweis drohen Bußgelder und den Mitarbeitern ist es untersagt, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder dort tätig zu sein.
Asylsuchende und geflüchtete Menschen müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft ebenfalls nachweisen.
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