Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wir bieten Ihnen viele Leistungen, damit Sie gesund bleiben. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder auch zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio und Reiseschutzimpfungen.
Wir sind immer für Sie erreichbar, ob in einem unserer landesweit 44 Kundencentern vor Ort, telefonisch oder online.
Wir haben ein gutes Gesamtpaket für Freiwillig Versicherte: Starke Leistungen, 600 Euro Budget für gesundheitliche Mehrleistungen, flexible Kontaktmöglichkeiten und einen günstigen Beitrag.
Wechseln Sie jetzt direkt online zur AOK Sachsen-Anhalt. Wir freuen uns auf Sie!
Sie sind mit der AOK Sachsen-Anhalt zufrieden, kennen und schätzen unsere Stärken und Vorzüge? Dann empfehlen Sie uns weiter. So können auch Ihre Arbeitskollegen und Freunde von den Vorteilen der AOK profitieren. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von 25 Euro.
Die AOK-Sachsen-Anhalt ist eine regional geöffnete Krankenkasse für Sachsen-Anhalt. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen gehören, dass Sie in Sachsen-Anhalt wohnen, hier beschäftigt sind oder an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt studieren.
Freiwillig versichern können Sie sich, wenn Sie vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und nicht versicherungspflichtig sind. Nicht versicherungspflichtig sind:
Außerdem müssen Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Sie können sich wieder freiwillig versichern, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, zum Beispiel als Student oder wenn Sie als Beschäftigter regelmäßig mehr als 538 Euro, aber maximal 5.775,00 Euro (2024) pro Monat verdienen.
Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen.
Bei der freiwilligen Versicherung erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Sie zahlen Ihre Beiträge abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Ihre Angehörigen können Sie kostenlos bei uns familienversichern.
Sie erhalten von der AOK Sachsen-Anhalt eine Mitgliedsbescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber, der Fach- beziehungsweise Hochschule, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorlegen. Trifft dies nicht bei Ihnen zu, können Sie die Mitgliedsbescheinigung behalten und zu Ihren Unterlagen ablegen.
Wenn Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Arbeitseinkommen und/oder Rente und Versorgungsbezüge zahlen, können Ihnen Beiträge zurück erstattet werden. Voraussetzung ist, dass Sie mit allen Einkünften insgesamt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze (2024 - 62.100 Euro) überschreiten. Wir informieren Sie, wenn die Grenze voraussichtlich erreicht wird.
Gern können Sie auch in einem Kundencenter in Ihrer Nähe oder über unser Service-Telefon sich den Erstattungsantrag vorab anfordern.
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Krankengeld-Wahltarife an. Lesen Sie hier mehr.
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