Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für meine Reiseschutzimpfung gegen Gelbfieber?
Die Impfung gegen Gelbfieber gehört zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die Impfung gegen Gelbfieber gehört zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.
Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Wir bezuschussen die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie bitte die ärztliche Verordnung über den Impfstoff, die Rechnung für den Impfstoff und die Rechnung über das ärztliche Honorar online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Gelbfieber ist eine Infektionskrankheit, die bei schwerem Verlauf tödlich enden kann. Übertragen wird Gelbfieber durch Stechmücken.
In afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südamerika ist die Impfung gegen Gelbfieber besonders wichtig. In manchen dieser Länder ist die Impfung sogar Voraussetzung, um einreisen zu dürfen.
Die Impfung muss mindestens zehn Tage vor der Einreise erfolgen. Der Impfschutz besteht ein Leben lang. Die Impfung gegen Gelbfieber nur bei zertifizierten Ärzten möglich. Eine Liste von zugelassenen Gelbfieberimpfstellen stellt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Eine individuelle Impfberatung kann Ihre behandelnde Arztpraxis oder das am Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt durchführen. Vereinbaren Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor Ihrer Abreise einen Termin zur Impfung und Beratung. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer stellt auch das Centrum für Reisemedizin zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes informieren, welcher Impfschutz notwendig ist.
Grundsätzlich entscheidet Ihr Arzt, ob eine Auffrischungsimpfung medizinisch erforderlich ist. Falls ja, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten der Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt.
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