Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hautcheck

Frau liegt lächelnd auf der Blumenwiese und genießt die Sonne.

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt zum Hautcheck hinzu?

Für ein Hautkrebsscreening zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich?

Sie können den Hautcheck in Anspruch nehmen, wenn Sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sind.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie die Rechnung online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Wussten Sie schon, dass…

  • Hautkrebs zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland zählt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt bereits vor Ihrem 35. Geburtstag alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening bezuschusst?
  • Hautkrebs bei frühzeitiger Erkennung meist gut behandelbar ist?
Frau mit Laptop auf dem Sofa

Leistungen abrechnen in Meine Gesundheitswelt

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was passiert beim Hautkrebsscreening?

    Ziel des Hautkrebsscreenings ist es, Hautkrebs möglichst in einem frühen Stadium zu erkennen. Dafür untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen wird zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe entnommen.

  • Erhalte ich auch einen Zuschuss, wenn ich über 35 Jahre alt bin?

    Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs­-Screening. 

  • Welcher Arzt führt das Hautkrebs-Screening durch?

    Wenn Sie unter 35 sind, können Sie sich bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten auf Hautkrebs untersuchen lassen.  Ab Ihrem 35. Geburtstag kann auch Ihr Hausarzt das Screening durchführen, wenn er eine Berechtigung dazu hat. 

  • Wird die Auflichtmikroskopie auch übernommen?

    Ja, da die Auflichtmikroskopie ein Bestandteil des Hautkrebsscreenings ist, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten.

Gut zu wissen

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