Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt zum Hautcheck hinzu?
Für ein Hautkrebsscreening zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Für ein Hautkrebsscreening zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro.
Sie können den Hautcheck in Anspruch nehmen, wenn Sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sind.
Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie die Rechnung online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Ziel des Hautkrebsscreenings ist es, Hautkrebs möglichst in einem frühen Stadium zu erkennen. Dafür untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen wird zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe entnommen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening.
Wenn Sie unter 35 sind, können Sie sich bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten auf Hautkrebs untersuchen lassen. Ab Ihrem 35. Geburtstag kann auch Ihr Hausarzt das Screening durchführen, wenn er eine Berechtigung dazu hat.
Ja, da die Auflichtmikroskopie ein Bestandteil des Hautkrebsscreenings ist, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten.
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