Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt zum Fitnessstudio hinzu?
Wir zahlen für Ihre Mitgliedschaft im von uns geprüften Fitnessstudio einen Zuschuss von bis zu 100 Euro im Jahr.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wir zahlen für Ihre Mitgliedschaft im von uns geprüften Fitnessstudio einen Zuschuss von bis zu 100 Euro im Jahr.
Voraussetzung ist, dass Sie aktives Mitglied in einem von uns geprüften Fitnessstudio sind.
Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Beiträge bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie die Mitgliedschaftsbestätigung und den Zahlungsnachweis online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch im Kundencenter oder per Post einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück. Um den vollen Zuschuss zu erhalten ist es wichtig, dass Sie insgesamt mindestens 100 Euro an Beitragszahlungen nachweisen.
Nein, es wird nur die aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio vor Ort bezuschusst.
Den Zuschuss erhalten Sie für die aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio. 10er Karten können nicht erstattet werden.
Die Unterlagen für die Erstattung des Zuschusses können Sie bis zum 28.02. des Folgejahres einreichen.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
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