Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für meine Reiseschutzimpfung gegen Cholera?
Die Impfung gegen Cholera gehört zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die Impfung gegen Cholera gehört zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.
Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Wir bezuschussen die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie bitte die ärztliche Verordnung über den Impfstoff, die Rechnung für den Impfstoff und die Rechnung über das ärztliche Honorar online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Cholera ist eine Darmerkrankung, die schwere Durchfälle verursacht und so innerhalb kurzer Zeit zu schweren Flüssigkeitsverlusten führt.
Cholera-Bakterien finden sich in erster Linie in Trinkwasser und Lebensmitteln, die durch Fäkalien verunreinigt sind. Gerade in Ländern mit schlechten sanitären Bedingungen kommt es immer wieder zu Cholera-Ausbrüchen.
Die Impfung kommt vor allem dann infrage, wenn Sie sich im Reiseland längere Zeit unter mangelhaften Hygienebedingungen aufhalten.
Gegen Cholera steht eine Schluckimpfung zur Verfügung. Für die Grundimmunisierung von Erwachsenen sind zwei Impfungen nötig, bei Kindern drei. Die Impfdosen müssen im Abstand von mindestens einer und maximal sechs Wochen verabreicht werden.
Eine individuelle Impfberatung kann Ihr behandelnder Arzt oder das am Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt durchführen. Vereinbaren Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor Ihrer Abreise einen Termin zur Impfung und Beratung. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer stellt auch das Centrum für Reisemedizin zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes informieren, welcher Impfschutz notwendig ist.
Grundsätzlich entscheidet Ihr Arzt, ob eine Auffrischungsimpfung medizinisch erforderlich ist. Falls ja, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten der Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail