Bietet die AOK Sachsen-Anhalt einen Krankengeld-Wahltarif an?
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld einen Wahltarif für:
- hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige oder
- unständig und kurzzeitig Beschäftigte oder
- nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler, Publizisten, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler an.
Mit diesem können Sie bereits vor dem 42. Kalendertag Krankengeld erhalten.