Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Krankengeld-Wahltarif

Eine etwa 30 jährige Frau malt an einer Staffelei.

Bietet die AOK Sachsen-Anhalt einen Krankengeld-Wahltarif an?

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld einen Wahltarif für:

  • hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige oder
  • unständig und kurzzeitig Beschäftigte oder
  • nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler, Publizisten, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler an. 

Mit diesem können Sie bereits vor dem 42. Kalendertag Krankengeld erhalten.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Sie erhalten als Selbstständiger 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge gezahlt haben.

Als unständig und kurzzeitig Beschäftigter beträgt Ihr Krankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Das Krankengeld für Künstler und Publizisten beträgt 70 Prozent von Ihrem Arbeitseinkommen. Es werden die letzten zwölf Monate zur Berechnung berücksichtigt.
 

Die Zahlung erfolgt dann längstens für 78 Wochen. Die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, auch ohne Entgeltfortzahlung, werden darauf angerechnet.

Wie erhalte ich die Leistung?

Damit Sie Krankengeld aus Ihrem Wahltarif erhalten, stellt Ihre behandelnde Arztpraxis eine Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen fest oder Sie werden im Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch. Lediglich in Ausnahmefällen erhalten Sie von Ihrer Arztpraxis eine Papierbescheinigung, die Sie bitte bei uns einreichen.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welchen Krankengeld-Wahltarif kann ich abschließen?

    Um einen der Tarife grundsätzlich abschließen zu können, benötigen Sie den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Damit erhalten Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gesetzliches Krankengeld und vorher Krankengeld aus Ihrem gewählten Wahltarif.

    Für Freiberufliche, wie Publizisten, Künstler oder Journalisten, bietet sich der Tarif KG 15 an. Hier erhalten Sie bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich zum 42. Tag Krankengeld. Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.
     

    Unständig und kurzzeitig Beschäftigte können diesen Tarif auch wählen. Dafür nutzen Sie bitte diesen Antrag.

    Die Unterlagen können Sie direkt in unserem Formularcenter der Meine Gesundheitswelt ausfüllen und digital versenden. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.


    Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können zusätzlich den Tarif KG 22 wählen. Hier erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. 
    Unständig und kurzzeitig Beschäftigte können diesen Tarif ebenfalls abschließen. Bitte nutzen Sie dafür diesen Antrag.

  • Wie hoch sind die Beiträge beim Krankengeld-Wahltarif?

    Für den Tarif KG 22 zahlen Sie monatlich 0,60 Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind.

    Bei Abschluss des Tarif KG 15 zahlen Sie monatlich 0,80 Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind.

    Die Prämienzahlung erfolgt monatlich und muss bei Zeiten, bei denen ein Anspruch auf Krankengeld besteht, nicht gezahlt werden.

  • Gibt es einen Höchstbetrag beim Krankengeld?

    Das Krankengeld ist auf einen Betrag von höchstens 120,75 Euro pro Tag begrenzt. Mehr zum Thema Krankengeld erfahren Sie hier.

  • Wann wird das Krankengeld gezahlt?

    Dieses wird immer rückwirkend gezahlt, das heißt bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin zuletzt eine neue Krankschreibung ausgestellt hat.

  • Muss ich Beiträge für die Sozialversicherung von meinem Krankengeld zahlen?                              

    Ja, Sie zahlen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung sind Sie beitrags- und prämienfrei versichert.            

  • Wann beginnt der Tarif?

    Sie können den AOK Krankengeld-Wahltarif direkt mit Mitgliedschaftsbeginn bei der AOK Sachsen-Anhalt abschließen. Schließen Sie den Wahltarif zu einem späteren Zeitpunkt ab, beginnt dieser frühestens zum 1. des folgenden Kalendermonats.

  • Wie lange ist der Tarif gültig?

    Sie sind 3 Jahre an den gewählten Tarif gebunden. Mit Ablauf der Bindefrist können Sie diesen kündigen.

  • Ist eine Überprüfung meines Gesundheitszustandes notwendig?        

    Nein, es sind keine Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand nötig. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge gibt es nicht.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie mit den Wahltarifen Krankengeld bereits vor dem 42. Kalendertag erhalten können?
  • Sie mit den Krankengeld-Wahltarifen finanziell abgesichert sind?
  • wir auch Kinderkrankengeld zahlen?

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