Wie viel Kinderkrankengeld zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt?
Wir zahlen Ihnen für bis zu 15 Tage im Jahr Kinderkrankengeld, wenn Sie Ihr erkranktes Kind pflegen müssen. Sind Sie alleinerziehend, erhöht sich Ihr Anspruch auf bis zu 30 Tage.
Wenn Ihre Mitaufnahme in einer stationären Einrichtung für die Behandlung Ihres Kindes medizinisch notwendig ist, haben Sie einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld solange die Mitaufnahme dauert. Diese Tage bekommen Sie zusätzlich zu den eigentlichen Kinderkrankengeldtagen von uns gezahlt.
Wenn Ihr Kind nicht älter als acht Jahre ist, wird eine Mitaufnahme immer als medizinisch notwendig angesehen.