Ist das Asperger-Syndrom final diagnostiziert, werden individuelle Behandlungsziele zusammen mit dem behandelnden Arzt festgelegt.
Diese Ziele sind unter Anderem abhängig von:
- der Art und Ausprägung der Beeinträchtigungen,
- dem Alter des Kindes,
- dem Leidensdruck des Kindes und der Angehörigen,
- den persönlichen Lebenszielen, Wünschen und Vorstellungen des Kindes, sofern diese benannt werden können,
- weiteren Erkrankungen.
Die Behandlung der Erkrankung geht mit individuellen Förder- und Betreuungsangeboten aus den verschiedensten Bereichen einher. Im Bereich der verhaltenstherapeutischen Ansätze trainieren Asperger-Autisten ihre sozialen und kommunikativen Fähigkeiten in der Gruppe und erlernen mithilfe verschiedener Übungen den Umgang mit ihren Emotionen. In der Regel erfolgt die Behandlung ambulant, teilstationär und im niedrigschwelligen Bereich. Das niederschwellige Angebot meint dabei ein Unterstützungsangebot, welches zur Begleitung einer Beschäftigung im Freizeitbereich von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Autismus-Spektrum-Störung dient. Eine Kostenübernahme der sozialen und heilpädagogischen Maßnahmen kann direkt über das Sozialamt erfolgen.
Besteht akuter Bedarf einer engmaschigen Behandlung, ist das Asperger-Syndrom besonders ausgeprägt oder liegen weitere psychische Erkrankungen vor, kann eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder hilfreich sein. Damit die AOK Sachsen-Anhalt eine Kostenübernahme prüfen kann, reichen Sie eine entsprechende Verordnung zusammen mit den Antragsunterlagen durch Ihren behandelnden Arzt ein. Arzneimittel werden selten und in der Regel nur begrenzt eingesetzt, beispielsweise zur Behandlung von möglichen Begleiterkrankungen wie Depressionen, Zwangsstörungen oder Hyperaktivität.