Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Selbsthilfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Wir stellen Fördermittel zur Verfügung, vorausgesetzt:
Sie stellen einen Antrag bei der AOK Sachsen-Anhalt oder bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung in Sachsen-Anhalt. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Förderung:
pauschale Mittel
Diese können für wiederkehrende Aufwendungen genutzt werden, zum Beispiel für Raummiete oder Jahresversammlungen. Beantragen können Sie diese Fördermittel bei der ARGE Sachsen-Anhalt.
Projektförderung
Diese kann für einmalige oder neue Projekte genutzt werden mit klaren inhaltlichen Vorgaben. Beantragt werden kann Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt.
Ja, für die Pauschalförderung gilt der 31.12. des Vorjahres als Frist. Für die Projektförderung sind die Fristen abgeschafft worden.
Unsere Kollegen in unseren Kundencentern oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern.
Nein, Patientenschulungsgruppen, Funktionstrainings- und Rehabilitationssportgruppen, Tagungsgebühren, Honorare für Übungsleiter oder Personalkosten werden nicht gefördert.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
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