Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für Naturheilverfahren?
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst 50 Prozent der Rechnungssumme für Naturheilverfahren, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst 50 Prozent der Rechnungssumme für Naturheilverfahren, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr.
Wir bezuschussen die Kosten, wenn Ihr behandelnder Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Die Kosten für die Behandlung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnungen und den Zahlungsnachweis (zum Beispiel einen Kontoauszug, aus dem die Zahlung ersichtlich wird) bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres ein. Das geht im Kundencenter oder auch per Post. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Naturheilverfahren sind Therapien, die im Körper natürliche Reaktionen anregen und die Selbstheilungskräfte aktivieren. Die klassischen Naturheilverfahren sind weitgehend in die Schulmedizin integriert und können sie sinnvoll ergänzen. Sie helfen dabei, bestehende Erkrankungen und Beschwerden zu bekämpfen. Dabei werden ausschließlich Mittel angewendet, die ihren Ursprung in der Natur haben, wie zum Beispiel Wärme und Kälte, Licht, Wasser, Luft, bestimmte Nahrungsmittel und Heilpflanzen.
Einen Zuschuss zahlen wir für:
Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst, ausgenommen die gesetzlich geregelte Leistung für den Knie- und Lendenwirbelbereich.
Nein. Da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte handelt, dürfen wir die Kosten nicht übernehmen.
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