Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Selbsthilfe - Pauschalförderung

Ein etwa 30 jähriger Mann sitzt mit angewinkeltem Bein auf einem Sofa und schaut lächelnd auf sein Handy.

Pauschalförderung beantragen

Sie möchten eine Förderung für Ihr Selbsthilfeangebot beantragen? Hier können Sie die passenden Formulare als PDF-Datei herunterladen und die Datei direkt an Ihrem Rechner ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.

Was ist Pauschalförderung?

Die kassenartenübergreifende Pauschalför­derung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfe­strukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen (zum Beispiel für Raummiete oder Jahresversammlungen) zur Verfügung gestellt.

Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen - 
Anträge & Formulare 2025

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können auch eingescannt und per Email eingereicht werden. Senden Sie Ihre Anträge bitte an ralf.kitzing@san.aok.de 

Pauschalförderung für Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen - 
Anträge & Formulare 2025

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können auch eingescannt und per Email eingereicht werden. Senden Sie Ihre Anträge bitte an ralf.kitzing@san.aok.de 

Transparenzbericht

Verausgabte Fördermittel im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt im Jahr 2023.

Häufige Fragen und Antworten zur Selbsthilfeförderung

  • Welche Angaben dürfen im Antrag nicht vergessen werden?

    Der Name des Vereins (Antragsname) muss eine inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung der Selbsthilfeförderung erkennen lassen.

    Die Aufgaben der Selbsthilfe sollten in der Satzung des Antragstellers als Aufgabenschwerpunkt der Gruppe oder des Verbandes genannt und detailliert erläutert werden.

     

  • Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

    Der Antragsteller erklärt sich zu einer Zusammenarbeit mit den Krankenkassen/ -verbänden bereit. Er ist offen für neue Mitglieder und die inhaltliche Arbeit und Beratung von Mitgliedern sind neutral gehalten ohne wirtschaftliche Interessen. Einnahmen, Ausgaben und Verwendung der Mittel sowie die Haushaltsplanung sind einsehbar.

  • Welche weiteren Voraussetzungen gelten für Selbsthilfegruppen?

    Um eine Förderung zu erhalten, muss die Selbsthilfearbeit von Betroffenen für Betroffene erbracht werden und die Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet sein. Die Gruppe besteht aus mindestens sechs  Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt. Sie existiert mindesten ein Jahr, um verlässliche Arbeit zu leisten und wird unter keiner professionellen Leitung geführt.

  • Welche weiteren Voraussetzungen gelten für Selbsthilfeorganisationen?

    Die Voraussetzungen gemäß Krankheitsverzeichnis der Spitzenverbände müssen erbracht werden. Eine durchgehende und zuverlässige Verbandsarbeit mit geregelter Verantwortlichkeit und überprüfbarer Kassenführung wird durch geführt und die Betreuung angeschlossener regionaler oder örtlicher Selbsthilfegruppen ist sicher gestellt.

    Um zu gewährleisten, dass die bereit gestellten Mittel von den Gruppen ordnungsgemäß verwendet werden, müssen diese rechtlich unselbstständige „Untergliederungen“ die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie führen einen Vereinsnamen.
    • Sie weisen körperschaftliche Strukturen wie zum Beispiel eine Mitgliederversammlung nach.
    • Sie haben eigenständig Landesaufgaben zu erfüllen.
    • Sie bieten eine Präsenz für Betroffene im jeweiligen Bundesland durch einen Ansprechpartner und deren Adresse.
    • Sie weisen eine eigene Haushaltsplanung mit Einnahmen- und Ausgaben nach.
    • Sie weisen die Gemeinnützigkeit durch einen  Freistellungsbescheid vom Finanzamt nach
  • Welche weiteren Voraussetzungen gelten für Selbsthilfekontaktstellen?

    Um eine Förderung zu erhalten müssen Selbsthilfekontaktstellen zusätzlich, die Interessen von Selbsthilfegruppen gemäß dem Krankheitsverzeichnis unterstützen, Ihre Arbeit mindestens ein Jahr nachweisen, individuelle Dienstleistungen für Beteiligte anbieten und eine eigenständige Förderung durch die öffentliche Hand. Die Selbsthilfekontaktstellen sind regelmäßig an Ihren Öffnungs- und Sprechzeiten erreichbar und listen regionale Selbsthilfegruppe und der geplanten Gruppengründungen. Sie leisten Hilfe bei Gruppengründungen oder begleiten Gruppen in die Praxis.

  • Wer kann mir bei der Beantragung helfen?

    Bei Fragen rund um das Thema Selbsthilfe stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung:

    Gerriet Schröder
    Telefon: 0391 2878-44562
    Fax: 0391 2878-44576
    E-Mail: gerriet.schroeder@san.aok.de

    Ralf Kitzing
    Telefon: 0391 2878-47654
    Fax: 0391 2878-48540
    E-Mail: ralf.kitzing@san.aok.de

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