Pauschalförderung beantragen
Sie möchten eine Förderung für Ihr Selbsthilfeangebot beantragen? Hier können Sie die passenden Formulare als PDF-Datei herunterladen und die Datei direkt an Ihrem Rechner ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Sie möchten eine Förderung für Ihr Selbsthilfeangebot beantragen? Hier können Sie die passenden Formulare als PDF-Datei herunterladen und die Datei direkt an Ihrem Rechner ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen (zum Beispiel für Raummiete oder Jahresversammlungen) zur Verfügung gestellt.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können auch eingescannt und per Email eingereicht werden. Senden Sie Ihre Anträge bitte an ralf.kitzing@san.aok.de
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können auch eingescannt und per Email eingereicht werden. Senden Sie Ihre Anträge bitte an ralf.kitzing@san.aok.de
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Verausgabte Fördermittel im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt im Jahr 2023.
Der Name des Vereins (Antragsname) muss eine inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung der Selbsthilfeförderung erkennen lassen.
Die Aufgaben der Selbsthilfe sollten in der Satzung des Antragstellers als Aufgabenschwerpunkt der Gruppe oder des Verbandes genannt und detailliert erläutert werden.
Der Antragsteller erklärt sich zu einer Zusammenarbeit mit den Krankenkassen/ -verbänden bereit. Er ist offen für neue Mitglieder und die inhaltliche Arbeit und Beratung von Mitgliedern sind neutral gehalten ohne wirtschaftliche Interessen. Einnahmen, Ausgaben und Verwendung der Mittel sowie die Haushaltsplanung sind einsehbar.
Um eine Förderung zu erhalten, muss die Selbsthilfearbeit von Betroffenen für Betroffene erbracht werden und die Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet sein. Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt. Sie existiert mindesten ein Jahr, um verlässliche Arbeit zu leisten und wird unter keiner professionellen Leitung geführt.
Die Voraussetzungen gemäß Krankheitsverzeichnis der Spitzenverbände müssen erbracht werden. Eine durchgehende und zuverlässige Verbandsarbeit mit geregelter Verantwortlichkeit und überprüfbarer Kassenführung wird durch geführt und die Betreuung angeschlossener regionaler oder örtlicher Selbsthilfegruppen ist sicher gestellt.
Um zu gewährleisten, dass die bereit gestellten Mittel von den Gruppen ordnungsgemäß verwendet werden, müssen diese rechtlich unselbstständige „Untergliederungen“ die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
Um eine Förderung zu erhalten müssen Selbsthilfekontaktstellen zusätzlich, die Interessen von Selbsthilfegruppen gemäß dem Krankheitsverzeichnis unterstützen, Ihre Arbeit mindestens ein Jahr nachweisen, individuelle Dienstleistungen für Beteiligte anbieten und eine eigenständige Förderung durch die öffentliche Hand. Die Selbsthilfekontaktstellen sind regelmäßig an Ihren Öffnungs- und Sprechzeiten erreichbar und listen regionale Selbsthilfegruppe und der geplanten Gruppengründungen. Sie leisten Hilfe bei Gruppengründungen oder begleiten Gruppen in die Praxis.
Bei Fragen rund um das Thema Selbsthilfe stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung:
Gerriet Schröder
Telefon: 0391 2878-44562
Fax: 0391 2878-44576
E-Mail: gerriet.schroeder@san.aok.de
Ralf Kitzing
Telefon: 0391 2878-47654
Fax: 0391 2878-48540
E-Mail: ralf.kitzing@san.aok.de
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