Wir übernehmen die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
Eine Kinderreha kommt in Betracht, wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung oder Störung leidet. Dazu gehören:
- Allergische Erkrankungen
- Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
- Erkrankungen der inneren Organe
- Hauterkrankungen (Neurodermitis)
- Krebserkrankungen
- Psychosomatische und psychomotorische Störungen (ADHS, Essstörungen wie Magersucht, Verhaltensstörungen)
- Krankhaftes Übergewicht (Adipositas)
- Stoffwechselerkrankungen (Diabetes)
Einen Eigenanteil müssen weder Sie noch Ihr Kind leisten, solange es noch nicht 18 Jahre alt ist.
Ist Ihr Kind schon volljährig, fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Dann zahlt Ihr Kind pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.