Wie viel Fahrkosten zahlt die AOK Sachsen-Anhalt?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten im Zusammenhang mit einer voll- oder teilstationären Behandlung im Krankenhaus. Dazu werden die dazugehörigen vor- und nachstationären Behandlungen sowie Fahrten zu ambulanten Operationen bezahlt, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung ersetzt wird.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden in der Regel nicht von uns übernommen. Bei Vorliegen von bestimmten Ausnahmen können wir nach vorheriger Prüfung die Fahrten übernehmen.