Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Fahrkosten

Ein Kind sitzt im Rollstuhl und wird von einem Erwachsenem geschoben.

Wie viel Fahrkosten zahlt die AOK Sachsen-Anhalt?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten im Zusammenhang mit einer voll- oder teilstationären Behandlung im Krankenhaus. Dazu werden die dazugehörigen vor- und nachstationären Behandlungen sowie Fahrten zu ambulanten Operationen bezahlt, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung ersetzt wird.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden in der Regel nicht von uns übernommen. Bei Vorliegen von bestimmten Ausnahmen können wir nach vorheriger Prüfung die Fahrten übernehmen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Fahrkosten für Sie bei Serienbehandlungen. Diese sind:

  • Dialysebehandlung
  • Onkologische Strahlen- und Chemotherapie
  • vergleichbare Behandlungen mit
    a. einem vorgegebenen Therapieschema und
    b. über einen längeren Zeitraum (1/2 Jahr) und 
    c. einer hohen Behandlungsfrequenz (mehrmals wöchentlich) und
    d. wenn die Beförderung zu Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

Diese Fahrten müssen von uns vorab genehmigt werden.

Wir übernehmen auch die Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei Vorliegen eines Schwerbeschädigtenausweises mit einem dieser Merkzeichen:

  • "aG" - außergewöhnlich gehbehindert
  • "Bl" - Blind
  • "H" - hilflos

oder

  • bei einer Einstufung des Versicherten in die Pflegegrade 4 und 5,
  • oder bei Pflegegrad 3 mit Vorliegen einer Pflegestufe 2 bis 31.12.2016 oder einer ärztlichen festgestellten dauerhaften Mobilitätseinschränkung.

Wie erfolgt die Abrechnung? Was muss ich tun? 

Die Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln reichen Sie bei uns zur Erstattung ein. Das geht im Kundencenter, per Post oder online.

Für alle anderen Fahrten mit ärztlicher Verordnung (zum Beispiel Taxi oder Mietwagen) wählen und beauftragen Sie einen unserer Vertragspartner bitte selbst. Unsere Kolleginnen in den Kundencentern helfen Ihnen gern bei der Suche. Die Vertragspartner rechnen dann direkt mit uns ab.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt Ihre Fahrkosten zur Krankenhausbehandlung übernimmt?
  • wir die Kosten für ihre Fahrten zur Chemotherapie übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt Fahrkosten zu ambulanten Operationen übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Habe ich einen Eigenanteil?

    Sie zahlen pro Fahrt 10% des Fahrpreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Dabei gelten die Hin- und Rückfahrten jeweils als Einzelfahrt. Auch für Kinder und Jugendliche ist die volle Zuzahlung zu leisten.

  • Wann benötige ich eine ärztliche Verordnung für Fahrten?

    Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, wenn Sie aufgrund Ihrer Diagnose nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem privaten Pkw fahren können. Welches Transportmittel notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt. Die Fahrt muss im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Leistung der AOK Sachsen-Anhalt stehen.

  • Welche Fahrten müssen vorher genehmigt werden?

    Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem qualifizierten Krankentransportwagen müssen vorab genehmigt werden. 
    Fahrten zur Dialysebehandlung sowie Chemo- und Strahlentherapie aufgrund einer onkologischen Erkrankung müssen ebenfalls vorher genehmigt werden. Dafür erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese können Sie zur Genehmigung in der Meine Gesundheitswelt online einreichen oder sich an eines unserer Kundencenter in Ihrer Nähe wenden.

  • Ich habe einen Unfall. Wird die Fahrt mit dem Krankentransportwagen übernommen?

    Ja, wir übernehmen die Kosten einer Notfallrettung. Dazu zählt die Fahrt und die notwendige Behandlung.

  • Wer zahlt die Kosten zur Reha oder Kur?

    Fahren Sie zu einer Rehabilitation oder Kur, die von uns übernommen wird, zahlen wir die Fahrkosten. Erhalten Sie eine Rehabilitation von Ihrem Rentenversicherungsträger übernimmt dieser die Fahrkosten für Sie.

Gut zu wissen

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