Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pränataldiagnostik

Ein Gynäkologe berät werdende Eltern

Von Ultraschall bis NIPT: Welche Tests gibt es?

Werdende Eltern möchten sich über die Gesundheit ihres Kindes im Klaren sein. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge gibt es neben den Standarduntersuchungen viele weitere vorgeburtliche Untersuchungen, bei denen man schnell den Überblick verlieren kann. Die zusätzlichen Tests können Ergebnisse über eventuell bestehende Beeinträchtigungen des ungeborenen Kindes liefern. Sie werden angeboten, wenn während der Routineuntersuchung Auffälligkeiten beim Ungeborenen festgestellt werden. Auf Wunsch der Mutter oder der Eltern können sie jedoch auch unabhängig von möglichen Auffälligkeiten durchgeführt werden.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die vorgeburtlichen Untersuchungen und beschäftigen uns mit den Vor- und Nachteilen. Außerdem erfahren Sie, inwiefern eine Kostenübernahme durch die AOK Sachsen-Anhalt erfolgt.

Wussten Sie schon, dass…

  • Menschen insgesamt 46 Chromosomen haben?
  • die AOK Sachsen-Anhalt während Ihrer Schwangerschaft alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen übernimmt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft übernimmt?

Was ist Pränataldiagnostik?

Die Pränataldiagnostik umfasst vorgeburtliche Untersuchungen, die gezielt Hinweise auf Fehlbildungen, Krankheiten und genetische Abweichungen beim ungeborenen Kind geben. Dabei unterscheidet man zwischen nicht-invasiven und invasiven Untersuchungsmethoden. Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig. Vor der Durchführung sollten Sie sich jedoch immer über die Risiken und möglichen Ergebnisse ärztlich beraten lassen.

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Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und des AOK-Gynäkologenvertrags viele Untersuchungen. Darüber hinaus bezuschussen wir den Toxoplasmose-Test.

Das Angebot und der Einsatz pränataler Untersuchungen erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise im Rahmen einer Risikoschwangerschaft. Dazu zählen Mehrlingsschwangerschaften, Spätgebärende, Vorerkrankungen wie Diabetes, familiäre genetische Vorbelastungen und Adipositas der Mutter.

Nicht-invasive Untersuchungen: Vorgeburtliche Überwachung durch Ultraschall und Bluttest

Bei den nicht-invasiven Untersuchungen besteht keine Gefahr für das Kind oder die Mutter. Die Basisdiagnostik wird mittels Ultraschall unter Berücksichtigung des Alters der Mutter und bestimmter Blutwerte durchgeführt. Ultraschall dient als Hinweisgeber für Auffälligkeiten, die sich durch ein „Bild“ des ungeborenen Kindes feststellen lassen. Kombinierte Tests wie das Ersttrimester-Screening oder der NIPT ermitteln Wahrscheinlichkeiten für bestimmte genetische Erkrankungen.

Mit diesen Untersuchungen lassen sich das Wachstum, die Organe und die Versorgung des Babys kontrollieren. Außerdem können sie erste Hinweise auf mögliche Fehlbildungen oder Behinderungen geben. Bei der sogenannten „großen Feindiagnostik“ werden Auffälligkeiten oder vorliegende Risikofaktoren näher untersucht. Weitere nicht-invasive Untersuchungen erfolgen bei der zweiten Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche. Bei einem Großteil der Tests erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen, wie bei Auffälligkeiten oder vorliegenden Erbkrankheiten, werden die Kosten übernommen.

Basisuntersuchungen

Drei Basis-Ultraschalltermine sind fester Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. Diese finden in der 9. bis 12., 19. bis 22. und 29. bis 32. Schwangerschaftswoche statt. Dabei werden Kopf, Bauch und Oberschenkel des Babys vermessen. Außerdem achtet der Arzt auf Auffälligkeiten am Mutterkuchen (Plazenta) oder bei der Fruchtwassermenge und kontrolliert den Herzschlag.

Erweiterte Ultraschalluntersuchungen

Bei erweiterten Ultraschalluntersuchungen untersucht der Arzt genauer Organe wie das Gehirn, die Wirbelsäule und das Herz. Auch Magen und Harnblase werden kontrolliert. Bei Auffälligkeiten oder Mehrlingsschwangerschaften kann eine Feindiagnostik zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche durch einen Pränatalmediziner erfolgen. Diese speziellen Untersuchungen sind für eine genauere Diagnostik wichtig und werden nur in bestimmten Fällen von der Krankenkasse übernommen.

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Organultraschall (sonografische Feindiagnostik):

Beim Organultraschall werden Anzeichen organischer Auffälligkeiten überprüft. Die Untersuchung erfolgt zwischen der 19. und 22. SSW, unter Umständen auch bis zur 24. SSW.

Doppler-Ultraschall/Organ-Ultraschall:

Ab der 20. SSW kann mit dem Doppler-Ultraschall die Durchblutung der Gebärmutter, der Plazenta, der Nabelschnur und anderer wichtiger Gefäße beim Baby untersucht werden.

Echokardiografie:

Das kindliche Herz wird auf die Funktion der Herzklappen und den Blutstrom im Herzen hin untersucht.

3D-Ultraschall:

Der 3D-Ultraschall ermöglicht ein dreidimensionales Bild des Babys und wird meist zwischen der 20. und 30. SSW durchgeführt.

4D-Ultraschall:

Beim 4D-Ultraschall lässt sich das Baby dreidimensional in Echtzeit (als Live-Video) beobachten. Dieser Ultraschall wird meist zwischen der 20. und 30. SSW durchgeführt. Die Kosten für den 3D- und 4D-Ultraschall liegen bei etwa 50 bis 150 Euro.

Ersttrimester-Screening ETS

Das Ersttrimester-Screening besteht aus einem Ultraschall, einer Blutabnahme bei der Mutter und einer Nackenfaltenmessung beim Kind und wird in der 12. bis 14. SSW durchgeführt. Das ETS ermittelt das statistische Risiko für bestimmte Chromosomenabweichungen beim ungeborenen Kind. Auch hier wird eine Untersuchung auf Auffälligkeiten und Fehlbildungen durchgeführt. Des Weiteren lässt sich durch das ETS ein erhöhtes Risiko für die Bluthochdruck-Erkrankung (Präeklampsie) feststellen. Das Ersttrimester-Screening wird nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen und kostet zwischen 120 und 250 Euro.

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Nackentransparenz-Messung

Per Ultraschall wird die sogenannte Nackentransparenz beim Baby untersucht. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Ersttrimesterscreenings (ETS) in der 12. bis 14. SSW. Die Nackentransparenz bezeichnet die Flüssigkeitsansammlung im Bereich des kindlichen Nackens. In einem geringen Ausmaß ist diese normal, bei zunehmender Größe kann sie jedoch auf eine Chromosomenstörung wie Trisomie oder andere Fehlentwicklungen hinweisen. Die Ergebnisse liefern lediglich Hinweise und können ungenau sein, weshalb es bei einem auffälligen Testergebnis gegebenenfalls weiterer invasiver Diagnostik bedarf. Die Nackentransparenzmessung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und zählt zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) mit Kosten zwischen 70 und 200 Euro.

Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT-Bluttest)

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) ist ein molekulargenetischer Bluttest, der ab der 10. SSW durchgeführt werden kann. Das Testergebnis wird rechnerisch ermittelt und liegt daher schnell vor. Beim NIPT wird aus dem Blut die DNA des Babys gewonnen und auf bestimmte Chromosomenmerkmale untersucht. Der Test gilt als sehr aussagekräftig und gibt Hinweise auf das Vorliegen einer Trisomie 21, 18 sowie auf Veränderungen der Geschlechtschromosomen. Er wird vor allem bei Frauen mit einem erhöhten Risiko für eine Chromosomenfehlverteilung und bei auffälligen Ergebnissen des Ersttrimesterscreenings eingesetzt.

Die Testkosten liegen bei rund 170 Euro. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt bei einem Hinweis auf Trisomie und wenn, in Rücksprache mit dem Arzt und der Schwangeren, der Test als notwendig erachtet wird. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten eines Triple-Tests für bis zu 45 Euro. Über das GESUNDESKONTO können Sie die Leistung bequem abrechnen.

Invasive Untersuchungen

Bei invasiven Untersuchungen handelt es sich um körperliche Eingriffe bei der Mutter. Dazu gehört unter anderem die Entnahme von Gewebeproben der Plazenta, des Fruchtwassers und des kindlichen Blutes. Dadurch können Chromosomenstörungen oder schwerwiegende Erbkrankheiten abgeklärt werden. Die Untersuchungen werden frühestens ab der 12. SSW durchgeführt und haben, insbesondere bei Chromosomenstörungen, eine hohe Aussagekraft. Veränderungen von sehr kleinen Chromosomenabschnitten oder einzelnen Genen können jedoch nicht erkannt werden. Die Tests können zudem das Risiko für eine Fehlgeburt erhöhen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt nur bei medizinischer Notwendigkeit.

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Plazenta-Punktion (Chorionzotten-Biopsie)

Bei der Plazenta-Punktion wird Zellgewebe aus der Plazenta mittels einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke oder Scheide der Mutter entnommen. Die Nadel bleibt dabei außerhalb der Fruchtblase. Anschließend werden die sogenannten Chorionzotten untersucht, die sich in der Schwangerschaft zur Plazenta entwickeln und mit dem Kind identisch sind. Die Untersuchung ist ab der 12. bis 13. SSW möglich und liefert nach etwa 14 Tagen ein zuverlässiges Ergebnis.

Im Zellgewebe wird nach Chromosomenabweichungen, Erberkrankungen und Stoffwechselerkrankungen gesucht. Durch den Eingriff besteht das Risiko eines Abgangs von Fruchtwasser und Blutungen.

Fruchtwasser-Untersuchung (Amniozentese)

Bei der Amniozentese wird Fruchtwasser aus der Fruchtblase mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke entnommen. Das Fruchtwasser enthält Zellen des Kindes und wird auf Chromosomenabweichungen sowie auf den Wert des sogenannten Alpha-1-Fetoproteins untersucht. Letzteres gibt unter anderem einen Hinweis auf einen offenen Rücken. Außerdem kann das Fruchtwasser auf eventuell vorliegende Infektionen wie Toxoplasmose untersucht werden. Das Ergebnis ist meist nach zwei Wochen verfügbar, hat jedoch nur eine bedingte Aussagekraft in Bezug auf die Ausprägung der Erkrankung. Die Untersuchung erhöht jedoch das Risiko für eine Fehlgeburt. Auch andere Komplikationen sind möglich.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt nur bei einem Verdacht auf Fehlbildungen, Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.

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Nabelschnur-Punktion (Fetalblutentnahme oder Chordozentese)

Die Nabelschnurpunktion kommt nur bei bestimmten Unklarheiten wie dem Vorliegen von Erberkrankungen, Stoffwechselstörungen, Infektionskrankheiten oder Blutgruppenunverträglichkeiten zum Einsatz. Dabei wird kindliches Blut aus der Nabelschnur entnommen. Die Untersuchung wird in der Regel ab der 19. SSW durchgeführt. Bei einer Diagnose kann eine Medikamentengabe oder Bluttransfusion am Baby über die Nabelschnurvene erfolgen. Bei der Nabelschnurpunktion besteht ein Risiko für vorzeitige Wehen und den Abgang von Fruchtwasser.

Pränataldiagnostik: Mehr Sicherheit durch Wissen?

Pränataldiagnostik ist ein zweischneidiges Schwert: Die Ergebnisse können sowohl Gewissheit bringen als auch verunsichern. Vermeintliche Ergebnisse können dabei weitere Lebensentscheidungen nach sich ziehen. Dazu zählen beispielsweise das Leben mit einem beeinträchtigten Kind, die Angst vor der Geburt, eine möglicherweise aus Angst fehlende Bindung zum Baby sowie finanzielle Belastungen. Auch die Meinungen von außen, etwa aus der Familie oder der Gesellschaft, spielen oft eine große Rolle.

  • Pro

    Die Tests der Pränataldiagnostik können beruhigen und Gewissheit verschaffen. Besonders Frauen oder Paare, die bereits ein Kind verloren haben, profitieren von der gewonnenen Sicherheit. Außerdem können die Eltern oder die Mutter selbst entscheiden, ob sie weitere Untersuchungen durchführen lassen möchten. Die Tests bieten eine hohe Aussagekraft bei familiär bedingten Erbkrankheiten, Krankheiten und Chromosomenveränderungen. Mithilfe der Untersuchungen können diese Erkrankungen frühzeitig beim ungeborenen Kind festgestellt werden.

  • Kontra

    Die Tests sind nicht immer eindeutig und haben daher nur eine bedingte Aussagekraft – es besteht die Möglichkeit, dass auch etwas übersehen wird. Besonders die errechnete Wahrscheinlichkeit über den Schweregrad der Beeinträchtigung des Kindes birgt die Gefahr einer Fehlinterpretation. Auch unauffällige Befunde bieten keine grundsätzliche Garantie. Zwar können sich die Eltern auf eine mögliche Erkrankung oder Behinderung des Kindes einstellen, doch es stellt sich die Frage, was nach der Geburt passieren wird oder ob die Schwangerschaft fortgesetzt werden soll. In einem solchen Fall sollten Sie sich immer von einem Arzt beraten lassen oder eine Schwangerschafts-Beratungsstelle aufsuchen. Beachten Sie auch Ihre eigenen ethischen oder moralischen Einstellungen.

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