Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für Hilfsmittel?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Wir übernehmen die Kosten für das medizinisch notwendige Hilfsmittel und die dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen wie zum Beispiel für die Anpassung, Zubehör, Änderungen, Reparaturen und Wartungen.
Voraussetzung ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt ein Rezept für das Hilfsmittel ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten, die gesetzlich festgelegt ist. Diese beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Das Rezept von Ihrem Arzt lösen Sie in einem Sanitätshaus oder bei einem anderen unserer Vertragspartner ein. Das Sanitätshaus oder der Vertragspartner kümmert sich um die Genehmigungsformalitäten und reicht die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihr Pflegehilfsmittel beim Sanitätshaus beziehungsweise Vertragspartner abholen.
Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die Ihnen verordnet werden, um eine körperliche Beeinträchtigung auszugleichen, einer Beeinträchtigung vorzubeugen oder um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern.
Es existiert eine Vielzahl verschiedener Hilfsmittel, die in verschiedene Produktgruppen unterteilt sind. Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Blutzuckermessgeräte, Brillen oder auch Sehhilfen, Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte, Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe. Alle Hilfsmittel finden sie im Hilfsmittelkatalog des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie erhalten im Sanitätshaus oder beim Vertragspartner das von uns genehmigte Hilfsmittel. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeitenden des Sanitätshauses beziehungsweise des Vertragspartners beraten Sie gern dazu.
Sie können sich Hilfsmittel auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer Behinderung oder unterstützen die Genesung. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen den Pflegealltag und helfen Pflegebedürftigen, ein selbständigeres Leben zu führen.
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