Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Blutzuckermessgerät?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie die Kosten für ein Blutzuckermessgerät.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie die Kosten für ein Blutzuckermessgerät.
Wir übernehmen die Kosten für ein Blutzuckermessgerät, wenn Ihr behandelnder Arzt ein Rezept aufgrund der folgenden Diagnose ausstellt:
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.
Das Rezept vom Arzt lösen Sie in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus Ihrer Wahl ein. Dort wird sich um die Formalitäten gekümmert. Der Leistungserbringer beantragt das Blutzuckermessgerät bei uns und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit einem Blutzuckermessgerät ermitteln Sie selbst die Glukosekonzentration im Blut. Über einen Teststreifen wird Ihr Blut (ein Tropfen aus der Fingerspitze) in das Innere des Messgerätes gegeben und dort ausgewertet. Nach kurzer Wartezeit zeigt das Gerät dann an, wie hoch Ihr Zuckerwert im Blut ist.
Sie erhalten im Sanitätshaus beziehungsweise in der Apotheke ein Messgerät, das von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurde. Die Mitarbeitenden dort beraten Sie gern. Entscheiden Sie sich für ein kostenintensiveres Blutzuckermessgerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Blutzuckermessgeräte erhalten Sie in einem Sanitätshaus oder in einer Apotheke. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Servicehotline helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Wenn Sie Diabetiker sind und mit Insulin behandelt werden müssen, übernehmen wir die Kosten für Ihre Blutzuckerteststreifen. Sie erhalten diese auf Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind, kann Ihr Arzt Ihnen ein spezielles Blutzuckermessgerät mit Sprachfunktion verordnen. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für dieses Messgerät.
Sie können sich ein Blutzuckermessgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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