Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Ergotherapie?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist.
Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und bei Entwicklungsstörungen.
Die Heilmittelverordnung legen Sie in einer zugelassenen Praxis Ihrer Wahl vor. Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Ergotherapiepraxis. Dort leisten Sie auch die Zuzahlung.
Wenn Sie durch Krankheit, einen Unfall oder Behinderung in Ihrer Handlungsfähigkeit im Alltag eingeschränkt sind, kann Ihnen Ergotherapie helfen, diese Fähigkeiten wiederherzustellen. Durch gezielte Übungen wird Ihre Selbstständigkeit gefördert, sodass Sie Ihren Alltag in Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich bewältigen können. Ergotherapie kann zum Beispiel bei Lähmungen nach einem Schlaganfall oder Unfall notwendig werden oder bei rheumatischen sowie neurologischen Erkrankungen. Auch für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Demenzpatienten kommen ergotherapeutische Ansätze in Frage.
Wie lange eine Behandlung dauert und wie oft sie stattfindet, richtet sich nach der verordneten Therapiedauer. Für jede Behandlung gibt es festgelegte Regelbehandlungszeiten. Diese kann jeweils 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten betragen. Ihr Arzt kann Ihnen bis zu 10 Therapieeinheiten verordnen.
Mit Ihrer ergotherapeutischen Behandlung sollten Sie nach Ausstellung der Heilmittelverordnung innerhalb von 28 Tagen beginnen. Hat Ihr Arzt eine andere Frist festgelegt, ist diese für Sie verbindlich.
Eine Unterbrechung aus verschiedenen Gründen ist für 14 Tage möglich. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig und Sie benötigen ein neues Rezept. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit, kann Ihr Arzt oder Ihr Therapeut eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Verordnung.
Einen Termin erhalten Sie von Ihrer Ergotherapie-Praxis.
Sie können Ergotherapie auch privat in Anspruch nehmen. Eine Erstattung der
AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber nicht möglich.
Unsere Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer Praxis.
Gerne können Sie auch online die Heilmittelerbringerliste für Ihre Suche nutzen.
Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Ihr Krankheitsbild den Diagnosen der
Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entspricht. Ihr Arzt kennt diese Diagnosen. Für Diagnosen, die nicht in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet sind, ist eine Genehmigung erforderlich.
Den Antrag auf langfristige Genehmigung für Ergotherapie erhalten Sie von der
AOK Sachsen-Anhalt. Bitte füllen Sie beziehungsweise Ihr behandelnder Arzt den Antrag aus und reichen Sie ihn unter Beifügung einer Kopie der Heilmittelverordnung bei uns ein. Das ist im Kundencenter oder per Post möglich. Sie können auch ganz einfach und direkt in der Meine Gesundheitswelt den Antrag stellen und die Verordnung hochladen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Unsere Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei weiteren Fragen.
Innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid von uns. Bei Genehmigung muss der Arzt sich über Ihren Gesundheitszustand einmal im Quartal informieren und kann dann eine weitere Heilmittelverordnung für das nächste Quartal ausstellen.
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