Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Ergotherapie

Kind und Ergotherapeutin werfen sich einen Ball zu.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Ergotherapie?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie ausstellt.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung.

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und bei Entwicklungsstörungen.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Die Heilmittelverordnung legen Sie in einer zugelassenen Praxis Ihrer Wahl vor. Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Ergotherapiepraxis. Dort leisten Sie auch die Zuzahlung.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wie kann mir Ergotherapie helfen?

    Wenn Sie durch Krankheit, einen Unfall oder Behinderung in Ihrer Handlungsfähigkeit im Alltag eingeschränkt sind, kann Ihnen Ergotherapie helfen, diese Fähigkeiten wiederherzustellen. Durch gezielte Übungen wird Ihre Selbstständigkeit gefördert, sodass Sie Ihren Alltag in Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich bewältigen können. Ergotherapie kann zum Beispiel bei Lähmungen nach einem Schlaganfall oder Unfall notwendig werden oder bei rheumatischen sowie neurologischen Erkrankungen. Auch für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Demenzpatienten kommen ergotherapeutische Ansätze in Frage.

  • Wie lange dauert eine Behand­lung?

    Wie lange eine Behandlung dauert und wie oft sie stattfindet, richtet sich nach der verordneten Therapiedauer. Für jede Behandlung gibt es festgelegte Regelbehandlungszeiten. Diese kann jeweils 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten betragen. Ihr Arzt kann Ihnen bis zu 10 Therapieeinheiten verordnen.

  • Wie lange ist eine Verordnung gültig?

    Mit Ihrer ergotherapeutischen Behandlung sollten Sie nach Ausstellung der Heilmittelverordnung innerhalb von 28 Tagen beginnen. Hat Ihr Arzt eine andere Frist festgelegt, ist diese für Sie verbindlich.

  • Was passiert, wenn ich meine Behandlung unter­bre­chen muss?

    Eine Unterbrechung aus verschiedenen Gründen ist für 14 Tage möglich. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig und Sie benötigen ein neues Rezept. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit, kann Ihr Arzt oder Ihr Therapeut eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Verordnung.

  • Wie erhalte ich einen Termin für eine Behandlung?                              

    Einen Termin erhalten Sie von Ihrer Ergotherapie-Praxis.

  • Kann ich auch ohne Verordnung vom Arzt zur Ergotherapie gehen?            

    Sie können Ergotherapie auch privat in Anspruch nehmen. Eine Erstattung der 
    AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber nicht möglich.

  • Wo finde ich zugelassene Ergotherapeut/en beziehungsweise eine gute Ergotherapie-Praxis?                 

    Unsere Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer Praxis. 

    Gerne können Sie auch online die Heilmittelerbringerliste für Ihre Suche nutzen.

  • Ich benötige langfristig Ergotherapie. Brauche ich dazu eine Genehmigung von der AOK Sachsen-Anhalt?                                            

    Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Ihr Krankheitsbild den Diagnosen der 
    Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entspricht. Ihr Arzt kennt diese Diagnosen. Für Diagnosen, die nicht in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet sind, ist eine Genehmigung erforderlich.

    Den Antrag auf langfristige Genehmigung für Ergotherapie erhalten Sie von der 
    AOK Sachsen-Anhalt. Bitte füllen Sie beziehungsweise Ihr behandelnder Arzt den Antrag aus und reichen Sie ihn unter Beifügung einer Kopie der Heilmittelverordnung bei uns ein. Das ist im Kundencenter oder per Post möglich. Sie können auch ganz einfach und direkt in der Meine Gesundheitswelt den Antrag stellen und die Verordnung hochladen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.

    Unsere Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei weiteren Fragen.

    Innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid von uns. Bei Genehmigung muss der Arzt sich über Ihren Gesundheitszustand einmal im Quartal informieren und kann dann eine weitere Heilmittelverordnung für das nächste Quartal ausstellen.                              

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für medizinisch notwendige Ergotherapie übernimmt?
  • wir Ihnen gern bei der Suche nach einem zugelassenen Therapeuten behilflich sind?
  • Ergotherapie auch langfristig genehmigt werden kann?

Gut zu wissen

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