Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Hebammenhilfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme vor und nach der Geburt.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme vor und nach der Geburt.
Wir übernehmen die Kosten für viele Leistungen der Hebammenhilfe. Dazu gehören:
Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Hebamme. Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte.
Nehmen Sie während Ihrer Schwangerschaft Zusatzleistungen, wie die Hebammenrufbereitschaft, in Anspruch, müssen Sie die Kosten zunächst selbst bezahlen. Einen Teil können Sie sich über unser GESUNDESKONTO zurückerstatten lassen.
Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie sich rechtzeitig eine Hebamme suchen. Die Hebammensuche im AOK-Gesundheitsnavigator hilft Ihnen dabei.
Auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Kundencenter oder am Servicetelefon sind Ihnen gern behilflich. Oder Sie suchen direkt in der Hebammenliste des Spitzenverbandes der Krankenkassen.
Fast alle Hebammen bieten Vor- und Nachsorgemaßnahmen während und nach der Schwangerschaft an. Sogenannte Beleghebammen begleiten Sie auch während der Geburt. Sie können selbst entscheiden, in welchem Umfang Sie Hebammenleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Ihre Hebamme kann während der Schwangerschaft fast jede Vorsorgeuntersuchung durchführen. Zum Beispiel die Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie die Dokumentation im Mutterpass. Eine Ausnahme sind Ultraschall-Untersuchungen. Diese können Sie nur bei Ihrem Gynäkologen durchführen lassen.
Wenn Sie von einer Beleghebamme betreut werden, ist sie in der Regel auch während der Geburt dabei. Voraussetzung ist, dass Ihre Hebamme einen Vertrag mit Ihrer gewählten Geburtsklinik hat.
Wenn Sie in einem Geburtshaus entbinden, werden Sie von einem Team aus Hebammen betreut. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Hebamme, die Sie auch bereits während der Schwangerschaft begleitet hat.
Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, ist Ihre Hebamme ebenfalls dabei. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass nicht alle Hebammen die Begleitung bei Hausgeburten anbieten.
Nach der Geburt unterstützt Sie Ihre Hebamme bis zur zwölfte Woche nach der Geburt. In besonderen Fällen zum Beispiel nach einer Frühgeburt kann Ihre Hebamme Sie auch länger unterstützen. Bei Stillproblemen berät Sie sie bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen bis Ihr Kind neun Monate alt ist.
Ihre Hebamme besucht Sie nach der Geburt in der Regel zu Hause. Sie betreut Sie im Wochenbett und überwacht, ob es Ihnen und Ihrem Baby gut geht. Sie kontrolliert die Rückbildung der Gebärmutter, die Wundheilung nach einem Dammschnitt oder Kaiserschnitt und berät zum Beginn der Rückbildungsgymnastik. Natürlich beantwortet Ihre Hebamme auch alle Fragen rund um das Thema Babypflege, Stillen und Wickeln. Sie kontrolliert die körperliche Entwicklung Ihres Kindes und verfolgt die Abheilung des Nabels. Wenn Sie einverstanden sind, entnimmt sie dem Baby am dritten Lebenstag etwas Blut aus der Ferse, um zu klären, ob das Neugeborene eventuell unter einer Stoffwechselstörung leidet. Sie informiert außerdem über Vorsorgeuntersuchungen und hilft Ihnen bei der Bewältigung der neuen Alltagssituation mit Säugling.
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