Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt bei einem Schwangerschaftsabbruch?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist oder nach einem Sexualdelikt erfolgt.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist oder nach einem Sexualdelikt erfolgt.
Für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen Sie in jedem Fall ein medizinisches Gutachten von Ihrem Arzt. Wir zahlen die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen:
Sie können den Antrag auf Kostenübernahme in unserem Kundencenter stellen oder im Postfach der Onlinegeschäftsstelle einreichen. Wir benötigen dazu: Ihren letzten Einkommensnachweis, Ihren Mietvertrag, wenn Sie zur Miete wohnen. Bei Wohneigentum Ihren Darlehensvertrag, soweit vorhanden. Die Kollegeninnen und Kollegen prüfen die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das Land und erstellen gegebenenfalls einen Berechtigungsschein. Um die Abrechnung kümmert sich das Krankenhaus oder bei ambulanter Behandlung der Arzt . Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt und den Berechtigungsschein dabei haben.
Dass Sie eine Beratungsstelle aufgesucht haben, welche Sie über den Schwangerschaftsabbruch aufgeklärt hat, setzen wir bei der Anspruchsprüfung voraus.
Wenn Sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch beraten lassen möchten, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Bei einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen oder nach einem Sexualdelikt müssen Sie sich nicht von einer Beratungsstelle aufklären lassen. Dennoch empfehlen wir, dass Sie sich auch in diesen Fällen zu einer Beratung gehen.
Grundsätzlich ist ein Abbruch nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich. DAs bedeutet, dass seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Stellt Ihr Arzt fest, dass Ihre Gesundheit gefährdet ist, kann der Abbruch auch nach der 14. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Der Schwangerschaftsabbruch kann bis zur neunten Schwangerschaftswoche mit Medikamenten erfolgen, die Wehen fördern und den Abbruch auslösen.
Ab der zehnten Schwangerschaftswoche kann der Abbruch nur operativ erfolgen. Unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose wird der Fötus aus der Gebärmutter abgesaugt. Kurze Zeit nach dem Eingriff können Sie wieder nach Hause gehen.
Nein. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch werden von uns nicht übernommen.
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