Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für einen Rückbildungskurs?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Rückbildungsgymnastik-Kurs nach der Geburt.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Rückbildungsgymnastik-Kurs nach der Geburt.
Wir übernehmen die Kosten für einen Rückbildungskurs für bis zu zehn Kursstunden. Wichtig ist, dass der Kurs von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger durchgeführt wird und Sie ihn bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abschließen.
Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Hebamme oder Ihr Entbindungspfleger. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Schwangerschaft und Geburt belasten Ihren Beckenboden stark. Die Rückbildungsgymnastik hilft, die Muskultur zu stärken und späteren Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Inkontinenz vorzubeugen.
Unter Anleitung Ihrer Hebamme lernen Sie in der Gruppe Übungen, die Ihren Beckenboden sowie die Bauch- und die Rückenmuskulatur stärken. Der Kursleiter achtet auf die korrekte Ausführung, um eine Fehl- und Überbelastung zu vermeiden. Die gelernten Übungen sollten Sie auch außerhalb des Kurses zwei bis drei mal pro Woche zu Hause weiterführen.
Wenn Sie sich gut fühlen, können Sie bereits drei Tage nach der Geburt mit leichtem Beckenbodentraining beginnen. Kommt Ihre Hebamme zur Nachsorge zu Ihnen nach Hause, zeigt sie Ihnen die Übungen dazu. Das Tempo legen Sie selber fest. Sechs bis acht Wochen nach der Geburt können Sie mit einem Kurs für Rückbildungsgymnastik beginnen. Wenn Sie einen Kaiserschnitt hatten, starten Sie acht bis zehn Wochen nach der Geburt mit dem Kurs.
Viele Hebammen führen in Ihren Praxisräumen oder im Krankenhaus die Rückbildungskurse durch. Wenn Sie noch keine Hebamme gefunden haben, die Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt betreut, helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen im Kundencenter oder am Servicetelefon gern bei der Suche.
Manche Hebammen verlangen eine Art Kaution. Dieser Betrag soll der Verrechnung mit vereinbarten, aber von Ihnen nicht wahrgenommenen Kursstunden dienen. Diese Kautionsvereinbarung ist eine private Vereinbarung und wird nicht erstattet.
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