Wieviel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Kryokonservierung.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Kryokonservierung.
Wir übernehmen die Kosten bei einer Kryokonservierung für
Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.
Bei diesem Verfahren werden Samen- und unbefruchtete Eizellen bei einer Temperatur von minus 196 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff über Jahre eingelagert. Bei dieser Methode sterben die Zellen nicht ab, sondern stellen die Stoffwechselvorgänge ein, bis sie wieder erwärmt werden. Sie können später für eine künstliche Befruchtung wieder aufgetaut und genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass bei Ihnen eine keimzellenschädigende Therapie in Form einer Chemotherapie oder Bestrahlung erfolgt. Zudem dürfen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht älter als 40 Jahre und Männer nicht älter als 50 Jahre sein.
Vor Beginn einer Kryokonservierung ist eine ärztliche Beratung notwendig. Im Anschluss wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei einem reproduktionsmedizinischen oder andrologisch qualifizierten Fachpersonal ausgestellt.
Es gibt ausgewählte Kryobanken, die zugelassen sind. Welche das sind, erfahren Sie von Ihrer behandelnden Arztpraxis.
Ist Ihre Chemo- oder Strahlenbehandlung beendet, können die Zellen aufgetaut und für eine künstlich Befruchtung genutzt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre behandelnde Arztpraxis.
Ja, die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Behandlungskosten bei einer künstlichen Befruchtung. Alles weitere erfahren Sie hier.
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