Welche Informationen finden Sie in der Hebammensuche?
Alle in der Hebammensuche verzeichneten Hebammen und Geburtshelfer dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel die Hausgeburt, Nachsorge wie die Wochenbettbetreuung, aber auch ein Geburtsvorbereitungskurs. Sie erhalten hier Name, Telefonnummer und gegebenfalls die E-Mail-Adresse der Hebamme zur ersten Kontaktaufnahme.
Freiberufliche Hebammen ohne eigene Praxis werden hier nicht aufgezählt, da sie meist über ihre private Adresse kontaktiert werden. Die Veröffentlichung wäre ein Eingriff in ihre Rechte.
Was tun, wenn Sie keine Hebamme finden?
Freiberufliche Hebammen können nur eine begrenzte Zahl von Frauen betreuen. Fragen Sie am besten bei mehreren Hebammen nach freien Kapazitäten. Manchmal lohnt sich auch eine erneute Suche nach einigen Wochen, da die hinterlegte Liste in der Hebammensuche monatlich aktualisiert wird.
Zur Betreuung Ihrer Schwangerschaft steht Ihnen selbstverständlich auch Ihr Gynäkologe zur Verfügung. Nur diese dürfen im Übrigen die im Rahmen der Schwangerenvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen durchführen und mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Nach Fachärzten für Gynäkologie suchen
Die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung erfolgt über die Krankenhäuser. Deswegen ist eine Geburt, gegebenfalls auch ambulant, mit Betreuung einer Hebamme stets in einer Geburtsklinik möglich, also in einem Krankenhaus mit einer Fachabteilung Geburtshilfe. 98 Prozent aller Geburten finden dort statt.