Wieviel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Medikamente zu?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt einen Großteil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt einen Großteil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente.
Wir übernehmen in der Regel die Kosten für Medikamente, wenn sie vom Arzt verschrieben wurden.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie grundsätzlich eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Sie zahlen aber nie mehr, als das Medikament kostet.
Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie nichts zuzahlen.
Das Rezept von Ihrem Arzt lösen Sie in einer Apotheke oder Versandapotheke Ihrer Wahl ein.
Nach Erhalt des Medikaments stellt Ihnen die Apotheke eine Quittung, u.a. über Ihre geleistete Zuzahlung aus.
Verschreibungspflichtige Medikamente - auch rezeptpflichtige Medikamente genannt - können Sie nur mit einem ärztlichen Rezept in einer Apotheke oder Versandapotheke erwerben.
Bei Medikamenten, die im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft oder Geburt stehen, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Erhalten Sie Medikamente verschrieben, die nicht in Verbindung mit Ihrer Schwangerschaft stehen (zum Beispiel wegen Bluthochdruck oder Kopfschmerzen) zahlen Sie eine Zuzahlung.
Ja. Übersteigen die geleisteten Zuzahlungen die Grenze der zumutbaren Belastung, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr befreien lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der AOK Sachsen-Anhalt. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttojahreseinkommens, für alle anderen Versicherten bei 2 %.
Die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernehmen wir in der Regel nicht.
Ausnahmen sind insbesondere Medikamente für Kinder unter zwölf Jahren oder für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren.
Alle anderen Versicherten können sich über das GESUNDESKONTO bis zu 40 Euro für rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente , sogenannte OTC-Präparate, erstatten lassen.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat sogenannte Rabattverträge für Arzneimittel abgeschlossen. Sie erhalten ein Medikament, das Ihnen Ihre behandelnde Arztpraxis verschrieben hat, mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Wirkstärke, nur von einem anderen Hersteller. Diese Verträge betreffen hauptsächlich sogenannte Generika. Sie haben einen gleichbleibenden Preis und ermöglichen der AOK Sachsen-Anhalt unter anderem ihren stabilen Beitragssatz zu halten.
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