Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Sehhilfen?
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für bestimmte Versicherte einen Zuschuss für Sehhilfen, wenn Sie medizinisch notwendig sind.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für bestimmte Versicherte einen Zuschuss für Sehhilfen, wenn Sie medizinisch notwendig sind.
Wir zahlen einen Zuschuss für die Gläser bei einer Brille in Höhe des Festbetrages für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Für Erwachsene zahlen wir einen Zuschuss in Höhe der Festbeträge für Kontaktlinsen und Gläser, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
oder
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10% des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Ihre ärztliche Verordnung lösen Sie bei einem Optiker Ihrer Wahl ein. Dort kümmert man sich um die Formalitäten. Der Optiker beantragt den Festbetrag bei uns und verrechnet diesen gleich mit Ihrer Sehhilfe. Sie erhalten Ihre Sehhilfe vom Optiker und zahlen nur noch Ihren Eigenanteil und gegebenenfalls die gesetzliche Zuzahlung.
Es gibt Brillen und Kontaktlinsen, die als alltägliche Sehhilfe dienen. Bei starken Einschränkungen der Sehfähigkeit können Lupen oder Bildschirmlesegeräte als Sehhilfe genutzt werden. Die Notwendigkeit dieser Geräte muss von Ihrem Arzt bestätigt werden.
Die Höhe des Festbetrages richtet sich nach der Sehstärke und der Art des Glases. Sie liegen zwischen 10 und 113 Euro pro Glas. Den genauen Festbetrag teilt Ihnen Ihr Optiker mit.
Sie haben erneut Anspruch auf einen Festbetrag für eine Sehhilfe, sobald sich Ihre Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien ändert. Bei Kindern kann es wachstumsbedingt ein erneuter Anspruch entstehen.
Sie erhalten bei Ihrem Optiker Ihre verordnete Sehhilfe. Entscheiden Sie sich für eine teurere Sehhilfe, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Auch das Brillengestell, gegebenenfalls die Entspiegelung und/oder Tönung der Brillengläser werden nicht von uns übernommen. Möchten Sie statt einer Brille Kontaktlinsen und liegen die medizinischen Voraussetzungen für Kontaktlinsen nicht vor, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages für die Brille.
Ja, wir übernehmen die Kosten für so genannte Okklusionspflaster zum Abkleben eines Auges als Teil der Schielbehandlung.
Nein, die Kosten für Ihre Brillenfassung übernehmen wir nicht. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Wir übernehmen die Kosten für einen Sehtest, wenn Sie Ihre Augen wegen Sehschwierigkeiten beim Augenarzt überprüfen lassen möchten. Dann übernehmen wir auch die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung).
Sie können sich eine Sehhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
Nein, einen Zuschuss für eine Sehhilfe zahlen wir nicht.
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Berufskraftfahrern, Busfahrern oder Schienenfahrzeugführern eine Brillenentspiegelung in Höhe von 20 Euro über das GESUNDESKONTO. Sie brauchen uns dafür nur die Rechnung und einen Nachweis Ihres Berufes einreichen.
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