Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Sehhilfen

Eine junge Frau mit Brille und grüner Jacke unterhält sich mit einem jungen Mann mit kariertem Hemd. Beide lächeln sich an und halten ein Tablet in der Hand.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Sehhilfen?

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für bestimmte Versicherte einen Zuschuss für Sehhilfen, wenn Sie medizinisch notwendig sind.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir zahlen einen Zuschuss für die Gläser bei einer Brille in Höhe des Festbetrages für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Für Erwachsene zahlen wir einen Zuschuss in Höhe der Festbeträge für Kontaktlinsen und Gläser, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • wenn Sie auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung haben (die maximale Sehfähigkeit beträgt 30 % mit Brille auf beiden Augen)

oder

  • bei Ihnen eine Fernkorrektur von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung vorliegt.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10% des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Ihre ärztliche Verordnung lösen Sie bei einem Optiker Ihrer Wahl ein. Dort kümmert man sich um die Formalitäten. Der Optiker beantragt den Festbetrag bei uns und verrechnet diesen gleich mit Ihrer Sehhilfe. Sie erhalten Ihre Sehhilfe vom Optiker und zahlen nur noch Ihren Eigenanteil und gegebenenfalls die gesetzliche Zuzahlung.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Sehhilfen zahlt, wenn diese medizinisch notwendig ist?
  • es verschiedene Arten von Sehhilfen gibt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Leistungen bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Sehhilfen?

    Es gibt Brillen und Kontaktlinsen, die als alltägliche Sehhilfe dienen. Bei starken Einschränkungen der Sehfähigkeit können Lupen oder Bildschirmlesegeräte als Sehhilfe genutzt werden. Die Notwendigkeit dieser Geräte muss von Ihrem Arzt bestätigt werden.

  • Wie hoch ist der Festbetrag für meine Sehhilfe?

    Die Höhe des Festbetrages richtet sich nach der Sehstärke und der Art des Glases. Sie liegen zwischen 10 und 113 Euro pro Glas. Den genauen Festbetrag teilt Ihnen Ihr Optiker mit.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf eine Sehhilfe?

    Sie haben erneut Anspruch auf einen Festbetrag für eine Sehhilfe, sobald sich Ihre Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien ändert. Bei Kindern kann es wachstumsbedingt ein erneuter Anspruch entstehen.

  • Kann ich mir meine Sehhilfe selbst aussuchen?

    Sie erhalten bei Ihrem Optiker Ihre verordnete Sehhilfe. Entscheiden Sie sich für eine teurere Sehhilfe, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.

    Auch das Brillengestell, gegebenenfalls die Entspiegelung und/oder Tönung der Brillengläser werden nicht von uns übernommen. Möchten Sie statt einer Brille Kontaktlinsen und liegen die medizinischen Voraussetzungen für Kontaktlinsen nicht vor, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages für die Brille.

  • Mein Kind schielt. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Pflaster zum Abkleben der Augen?

    Ja, wir übernehmen die Kosten für so genannte Okklusionspflaster zum Abkleben eines Auges als Teil der Schielbehandlung.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Brillenfassung?

    Nein, die Kosten für Ihre Brillenfassung übernehmen wir nicht. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für einen Sehtest?

    Wir übernehmen die Kosten für einen Sehtest, wenn Sie Ihre Augen wegen Sehschwierigkeiten beim Augenarzt überprüfen lassen möchten. Dann übernehmen wir auch die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung).

  • Kann ich mir eine Sehhilfe auch privat kaufen?

    Sie können sich eine Sehhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

  • Ich bin Berufskraftfahrer. Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt mir einen Zuschuss für meine Sehhilfe?

    Nein, einen Zuschuss für eine Sehhilfe zahlen wir nicht.

    Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Berufskraftfahrern, Busfahrern oder Schienenfahrzeugführern eine Brillenentspiegelung in Höhe von 20 Euro über das GESUNDESKONTO. Sie brauchen uns dafür nur die Rechnung und einen Nachweis Ihres Berufes einreichen.

Gut zu wissen

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