Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Orthopädische Schuhe

Ein Kind klettert auf einem Spielplatz und trägt orthopädische Schuhe.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für orthopädische Schuhe?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten, wenn bei definierten Schädigungsbildern oder Funktionsstörungen die medizinisch erforderliche Versorgung nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann. Das wären zum Beispiel fußgerechte Konfektionsschuhe, gegebenenfalls in Verbindung mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh und orthopädischen Einlagen. 

Die medizinische Notwendigkeit stellt Ihr behandelnder Arzt fest. Sie erhalten dann ein Rezept für die orthopädischen Schuhe.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Schuhpaar. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt ein Rezept für Zurichtungen, Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom, Therapieschuhe oder orthopädische Straßen- bzw. Hausschuhe. Das Rezept geben Sie einem Orthopädie-Schuhmacher, welcher mit der AOK Sachsen-Anhalt einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Unsere Kollegen im Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer in Ihrer Nähe. Ihr gewählter Leistungserbringer beantragt die Genehmigung bei uns und wird sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.

Therapieschuhe erhalten Sie außerdem in vielen Sanitätshäusern direkt oder innerhalb weniger Tage. Vor Ort werden Sie umfassend über die Versorgungsmöglichkeiten beraten.

Können Sie keine konfektionierten, also handelsübliche, Schuhe mit entsprechenden Zurichtungen tragen, werden Ihre Füße vermessen bzw. wird ein Abdruck angefertigt. Anschließend reicht Ihr gewählter Orthopädie-Schuhmacher den Antrag zur Kostenübernahme bei uns ein. Ist der Antrag genehmigt, fertigt der Orthopädie-Schuhmacher Ihr individuelles neues Schuhwerk.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für orthopädische Schuhe übernimmt?
  • es verschiedene Modelle von orthopädischen Straßenschuhen gibt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Hilfsmittel übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind orthopädische Schuhe?

    Orthopädische Schuhe sind hochwertige Einzelanfertigungen. Sie werden nach Ihren individuellen Fuß- und Beinmaßen von erfahrenen Orthopädie-Schuhmachern in Handarbeit hergestellt. Der Orthopädie-Schuhmacher fertigt Ihre Schuhe so, dass Ihre Fußerkrankung bestmöglich ausgeglichen wird.

  • Welche Arten von orthopädischen Schuhen gibt es?

    Orthopädische Schuhe gibt es als orthopädische Straßenschuhe, orthopädische Hausschuhe, orthopädische Sport- und Badeschuhe.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Orthopädie-Schuhmachern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre orthopädische Hilfsmittelversorgung. Auf folgende Leistungen haben Sie Anspruch gegenüber Ihrem Orthopädie-Schuhmacher:

    • eine Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten und selbst zu tragende Kosten
    • das Fertigen der Zurichtungen oder
    • die Auswahl und Bestellung des geeigneten Therapieschuhs oder
    • das individuelle Maßnehmen und Fertigen des orthopädischen Maßschuhs
    • die Anprobe des jeweiligen Schuhwerkes
    • die Einweisung in den Gebrauch und die Pflege sowie
    • die Änderung bzw. Instandsetzung des Schuhs

    Sie zahlen nur Reparaturen aufgrund gängiger Verschleißerscheinungen selbst, zum Beispiel bei einer Sohlenabnutzung.

  • Was gehört noch zur Orthopädie Schuhtechnik?

    Zurichtungen an konfektionierten Schuhen
    Ihre geeigneten Konfektionsschuhe werden in hochwertiger Einzelanfertigung so umgebaut, dass Sie trotz bestimmter Fußerkrankungen gut in diesen Schuhen laufen können.

    Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom
    Die Spezialschuhe sind konfektionierte Schuhe in unterschiedlichen Größen und Weiten. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse von Patienten mit Diabetes Mellitus nach einer abgeheilten Wunde, insbesondere an der Fußsohle oder bei einem hohen Risiko für das Entstehen eine solchen Wunde, angepasst.

    Therapieschuhe
    Therapieschuhe können bei bestimmten, meist vorübergehenden Fußerkrankungen, wie zum Beispiel nach Fußoperationen oder bei Sprunggelenksschäden oder Achillessehnenverletzungen, getragen werden. Sie erhalten die Schuhe grundsätzlich als einfache Ausstattung ohne Wechsel und ausschließlich für den erkrankten Fuß. Eine paarweise Versorgung ist in der Regel nicht notwendig.

  • Muss ich einen gesetzlichen Eigenanteil für meine orthopädischen Schuhe bzw. Therapieschuhe zahlen?

    Da orthopädische Schuhe in Verbindung mit dem Gebrauchsgegenstand Schuhe verwendet werden, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung auch einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil leisten.

    Dieser beträgt:
                                                           Erwachsene             Kinder*
    orthopädische Straßenschuhe        76 Euro                45 Euro
    orthopädische Hausschuhe             40 Euro                20 Euro
    orthopädische Sportschuhe             40 Euro                20 Euro
    orthopädische Badeschuhe             25 Euro                14 Euro
    Therapieschuhe                                38 Euro                22,50 Euro

    Über die genaue Höhe des Eigenanteils informiert Sie Ihr gewählter Leistungserbringer.

    *Kinder bis zum vollendetem 18. Lebensjahr

  • Kann ich mir meine orthopädischen Schuhe selbst aussuchen?

    Sie erhalten von Ihrem Orthopädieschuhmacher die medizinisch notwendigen orthopädischen Schuhe, die von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurden. Ihr gewählter Leistungserbringer berät Sie gern. Entscheiden Sie sich für eine besondere, medizinisch nicht notwendige gegebenenfalls kostenintensivere Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf orthopädische Schuhe?

    Sie haben bei der Erstversorgung Anspruch auf zwei Paar Schuhe für den Straßengebrauch und einem weiteren Paar für die Wohnung. Dieses zweite bzw. dritte Schuhpaar (Hausschuhe) erhalten Sie ebenfalls nach ärztlicher Verordnung.

    Für orthopädische Maßschuhe gilt, dass Sie vor der Fertigung eines zweiten oder dritten Schuhpaares das erste Paar mindestens vier Wochen getragen haben und Ihnen die Schuhe gut passen.

    In der Folgeversorgung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf alle zwei Jahre orthopädische Straßenschuhe und alle vier Jahre orthopädische Haus-, Sport- und Badeschuhe. Voraussetzung ist, dass die Schuhe verschlissen sind.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf Diabetiker Schuhe?

    Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom für den Straßengebrauch können nach zwei Jahren, Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom für den Hausgebrauch nach vier Jahren, ersetzt werden, wenn sie verschlissen sind. Das gilt nur, wenn sich das Krankheitsbild Ihrer Füße in dem Zeitraum nicht gravierend ändert.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf Zurichtungen am Konfektionsschuh?

    Zurichtungen am Konfektionsschuh können bei der Erstversorgung an maximal drei Paar Schuhen pro Jahr gefertigt werden. Bei Folgeversorgungen können Sie zwei Zurichtungen pro Jahr erhalten.

    Ist Ihre Fußerkrankung ausreichend mit Zurichtungen am Konfektionsschuh versorgt, haben Sie keinen Anspruch auf Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom bzw. orthopädische Maßschuhe.

  • Kann ich mir orthopädische Schuhe auch privat kaufen?

    Sie können sich orthopädische Schuhe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen

    Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

    Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

    Mitglied werden

    Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt