Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Orthopädische Schuhe

Ein Kind klettert auf einem Spielplatz und trägt orthopädische Schuhe.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für orthopädische Schuhe?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten, wenn bei definierten Schädigungsbildern oder Funktionsstörungen die medizinisch erforderliche Versorgung nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann. Das wären zum Beispiel fußgerechte Konfektionsschuhe, gegebenenfalls in Verbindung mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh und orthopädischen Einlagen. 

Die medizinische Notwendigkeit stellt Ihr behandelnder Arzt fest. Sie erhalten dann ein Rezept für die orthopädischen Schuhe.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10% des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Das ärztliche Rezept lösen Sie bei einem Orthopädieschuhmacher ein. Dort kümmert man sich um die Formalitäten. Ihr gewählter Leistungserbringer beantragt die Genehmigung der orthopädischen Schuhe bei uns und wird sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für orthopädische Schuhe übernimmt?
  • es verschiedene Modelle von orthopädischen Straßenschuhen gibt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Hilfsmittel übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind orthopädische Schuhe?

    Orthopädische Schuhe sind in handwerklicher Einzelanfertigung individuell hergestellte Hilfsmittel. Sie helfen Ihnen im Alltag, Ihre Beschwerden beim Laufen zu lindern. 

  • Welche Arten von orthopädischen Schuhen gibt es?

    Orthopädische Schuhe gibt es als orthopädische Straßenschuhe, orthopädische Hausschuhe, orthopädische Sport- und Badeschuhe.

  • Muss ich einen gesetzlichen Eigenanteil für meine orthopädischen Schuhe zahlen?

    Da orthopädische Schuhe in Verbindung mit dem Gebrauchsgegenstand Schuhe verwendet werden, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung auch einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil leisten.

    Dieser beträgt:
                                                           Erwachsene             Kinder
    orthopädische Straßenschuhe        76 Euro                45 Euro
    orthopädische Hausschuhe             40 Euro                20 Euro
    orthopädische Sportschuhe             40 Euro                20 Euro
    orthopädische Badeschuhe             25 Euro                14 Euro

    Über die genaue Höhe des Eigenanteils informiert Sie Ihr gewählter Leistungserbringer.

  • Kann ich mir meine orthopädischen Schuhe selbst aussuchen?

    Sie erhalten von Ihrem Orthopädieschuhmacher die medizinisch notwendigen orthopädischen Schuhe, die von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurden. Ihr gewählter Leistungserbringer berät Sie gern. Entscheiden Sie sich für eine besondere, medizinisch nicht notwendige gegebenenfalls kostenintensivere Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.

  • Wo erhalte ich meine orthopädischen Schuhe?

    Orthopädische Schuhe erhalten Sie bei Orthopädieschuhmachern. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer in Ihrer Nähe.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf orthopädische Schuhe?

    Die Mindesttragedauer bei dem täglichem Gebrauch von orthopädischen Straßenschuhen liegt bei zwei Jahren. Dann haben Sie grundsätzlich wieder Anspruch auf ein neues Paar. Für orthopädische Haus-, Sport- und Badeschuhe haben Sie grundsätzlich nach vier Jahren einen neuen Anspruch.

  • Kann ich mir orthopädische Schuhe auch privat kaufen?

    Sie können sich orthopädische Schuhe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

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