Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für orthopädische Schuhe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe.
Wir übernehmen die Kosten, wenn bei definierten Schädigungsbildern oder Funktionsstörungen die medizinisch erforderliche Versorgung nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann. Das wären zum Beispiel fußgerechte Konfektionsschuhe, gegebenenfalls in Verbindung mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh und orthopädischen Einlagen.
Die medizinische Notwendigkeit stellt Ihr behandelnder Arzt fest. Sie erhalten dann ein Rezept für die orthopädischen Schuhe.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Schuhpaar. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt ein Rezept für Zurichtungen, Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom, Therapieschuhe oder orthopädische Straßen- bzw. Hausschuhe. Das Rezept geben Sie einem Orthopädie-Schuhmacher, welcher mit der AOK Sachsen-Anhalt einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Unsere Kollegen im Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer in Ihrer Nähe. Ihr gewählter Leistungserbringer beantragt die Genehmigung bei uns und wird sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.
Therapieschuhe erhalten Sie außerdem in vielen Sanitätshäusern direkt oder innerhalb weniger Tage. Vor Ort werden Sie umfassend über die Versorgungsmöglichkeiten beraten.
Können Sie keine konfektionierten, also handelsübliche, Schuhe mit entsprechenden Zurichtungen tragen, werden Ihre Füße vermessen bzw. wird ein Abdruck angefertigt. Anschließend reicht Ihr gewählter Orthopädie-Schuhmacher den Antrag zur Kostenübernahme bei uns ein. Ist der Antrag genehmigt, fertigt der Orthopädie-Schuhmacher Ihr individuelles neues Schuhwerk.
Orthopädische Schuhe sind hochwertige Einzelanfertigungen. Sie werden nach Ihren individuellen Fuß- und Beinmaßen von erfahrenen Orthopädie-Schuhmachern in Handarbeit hergestellt. Der Orthopädie-Schuhmacher fertigt Ihre Schuhe so, dass Ihre Fußerkrankung bestmöglich ausgeglichen wird.
Orthopädische Schuhe gibt es als orthopädische Straßenschuhe, orthopädische Hausschuhe, orthopädische Sport- und Badeschuhe.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Orthopädie-Schuhmachern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre orthopädische Hilfsmittelversorgung. Auf folgende Leistungen haben Sie Anspruch gegenüber Ihrem Orthopädie-Schuhmacher:
Sie zahlen nur Reparaturen aufgrund gängiger Verschleißerscheinungen selbst, zum Beispiel bei einer Sohlenabnutzung.
Zurichtungen an konfektionierten Schuhen
Ihre geeigneten Konfektionsschuhe werden in hochwertiger Einzelanfertigung so umgebaut, dass Sie trotz bestimmter Fußerkrankungen gut in diesen Schuhen laufen können.
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom
Die Spezialschuhe sind konfektionierte Schuhe in unterschiedlichen Größen und Weiten. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse von Patienten mit Diabetes Mellitus nach einer abgeheilten Wunde, insbesondere an der Fußsohle oder bei einem hohen Risiko für das Entstehen eine solchen Wunde, angepasst.
Therapieschuhe
Therapieschuhe können bei bestimmten, meist vorübergehenden Fußerkrankungen, wie zum Beispiel nach Fußoperationen oder bei Sprunggelenksschäden oder Achillessehnenverletzungen, getragen werden. Sie erhalten die Schuhe grundsätzlich als einfache Ausstattung ohne Wechsel und ausschließlich für den erkrankten Fuß. Eine paarweise Versorgung ist in der Regel nicht notwendig.
Da orthopädische Schuhe in Verbindung mit dem Gebrauchsgegenstand Schuhe verwendet werden, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung auch einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil leisten.
Dieser beträgt:
Erwachsene Kinder*
orthopädische Straßenschuhe 76 Euro 45 Euro
orthopädische Hausschuhe 40 Euro 20 Euro
orthopädische Sportschuhe 40 Euro 20 Euro
orthopädische Badeschuhe 25 Euro 14 Euro
Therapieschuhe 38 Euro 22,50 Euro
Über die genaue Höhe des Eigenanteils informiert Sie Ihr gewählter Leistungserbringer.
*Kinder bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
Sie erhalten von Ihrem Orthopädieschuhmacher die medizinisch notwendigen orthopädischen Schuhe, die von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurden. Ihr gewählter Leistungserbringer berät Sie gern. Entscheiden Sie sich für eine besondere, medizinisch nicht notwendige gegebenenfalls kostenintensivere Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Sie haben bei der Erstversorgung Anspruch auf zwei Paar Schuhe für den Straßengebrauch und einem weiteren Paar für die Wohnung. Dieses zweite bzw. dritte Schuhpaar (Hausschuhe) erhalten Sie ebenfalls nach ärztlicher Verordnung.
Für orthopädische Maßschuhe gilt, dass Sie vor der Fertigung eines zweiten oder dritten Schuhpaares das erste Paar mindestens vier Wochen getragen haben und Ihnen die Schuhe gut passen.
In der Folgeversorgung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf alle zwei Jahre orthopädische Straßenschuhe und alle vier Jahre orthopädische Haus-, Sport- und Badeschuhe. Voraussetzung ist, dass die Schuhe verschlissen sind.
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom für den Straßengebrauch können nach zwei Jahren, Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom für den Hausgebrauch nach vier Jahren, ersetzt werden, wenn sie verschlissen sind. Das gilt nur, wenn sich das Krankheitsbild Ihrer Füße in dem Zeitraum nicht gravierend ändert.
Zurichtungen am Konfektionsschuh können bei der Erstversorgung an maximal drei Paar Schuhen pro Jahr gefertigt werden. Bei Folgeversorgungen können Sie zwei Zurichtungen pro Jahr erhalten.
Ist Ihre Fußerkrankung ausreichend mit Zurichtungen am Konfektionsschuh versorgt, haben Sie keinen Anspruch auf Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom bzw. orthopädische Maßschuhe.
Sie können sich orthopädische Schuhe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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