Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für orthopädische Einlagen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für orthopädische Einlagen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für orthopädische Einlagen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Wir übernehmen die Kosten grundsätzlich für zwei Paar orthopädische Einlagen im Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten., die gesetzlich festgelegt ist und zwischen 5 und 10 Euro pro Paar beträgt. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Das Rezept von Ihrem Arzt lösen Sie bei einem Orthopädie-Schuhmacher oder in einem Sanitätshaus ein. Ihr gewählter Leistungserbringer kümmert sich bei Bedarf um die Genehmigungsformalitäten und reicht ggf. erforderliche Unterlagen zur Prüfung bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihre orthopädischen Einlagen beim Leistungserbringer abholen.
Orthopädische Einlagen sind individuell angefertigte orthopädische Hilfsmittel, die zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten eingesetzt werden. Sie helfen Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen zu lindern.
Fehlstellungen des Fußes können Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen verursachen. Diese können angeboren sein, im Laufe der Zeit entstehen oder durch Brüche hervorgerufen werden. Dann können orthopädische Einlagen helfen, den Fuß zu stabilisieren. Sie werden individuell geformt, um sich dem Fuß genau anzupassen. Orthopädische Einlagen entlasten gleichzeitig Füße, Knie- und Hüftgelenke und den Rücken.
Sie erhalten beim Orthopädie-Schuhmacher oder im Sanitätshaus die von uns genehmigten Einlagen. Entscheiden Sie sich für ein Einlagen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Orthopädie-Schuhmachers beziehungsweise des Sanitätshauses beraten Sie dazu.
Ja, Sie können sich Einlagen auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Nein, die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für sensomotorische Einlagen nicht. Die Verbesserung der Fußstellung durch diese Einlagen ist noch nicht medizinisch bewiesen.
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