Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Mobilitätshilfen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Mobilitätshilfen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Mobilitätshilfen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Mobilitätshilfe ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Mobilitätshilfe. Die ärztliche Verordnung lösen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Mobilitätshilfe und werden zu deren Handhabung ausführlich beraten.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Onlinesuche nutzen:
Bei beeinträchtigter oder erheblich eingeschränkter Mobilität dienen die Hilfsmittel dazu die Position im Bett, die Position beziehungsweise den Transfer zum Beispiel vom Bett in einen Rollstuhl oder zwischen verschiedenen Räumen der Wohnung zu wechseln.
Es gibt verschiedene Mobilitätshilfen, die Sie in Ihrem Alltag unterstützen und erleichtern können.
Beispielsweise mobile Rampensysteme können Zuhause oder im sonstigen privaten Umfeld im Rahmen der Nutzung von Rollstühlen oder Gehhilfen zur Überwindung von Höhenunterschieden (zum Beispiel bei Treppenstufen) eingesetzt werden.
Behindertengerechte Zwei- oder Dreiräder ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen unter anderem ihren Aktionsraum zu vergrößern.
Zu Mobilitätshilfen gehören des Weiteren Umsetz- und Aufstehhilfen sowie Lifter.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre medizinisch notwendige Mobilitätshilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Für behindertengerechte Zwei- oder Dreiräder bezahlen Sie einen Eigenanteil von 255 Euro für den Gebrauchsgegenstand „Fahrrad“.
Ja, das können Sie.Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Mobilitätshilfe mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Diese tragen Sie selbst.
Ja, sie können sich eine Mobilitätshilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Mobilitätshilfe erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Mobilitätshilfe verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Die Mobilitätshilfe ist Eigentum der AOK Sachsen-Anhalt. Behandeln Sie diese bitte mit Sorgfalt und beachten Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Hinweise Ihres Leistungserbringers bei der Einweisung. Geben Sie Ihr Hilfsmittel zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail