Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Medizinisches Cannabis

Eine Seniorin in roten Pullover steht in einer Apotheke und lässt sich von einer Apothekerin beraten. Sie lächelt.

Wieviel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für medizinisches Cannabis?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie die Kosten für Cannabis, wenn es medizinisch notwendig ist.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt.

Die Voraussetzungen sind, dass:

  • bei Ihnen eine schwerwiegende Erkrankung diagnostiziert wurde,
  • andere Therapien nicht zur Verfügung stehen und
  • es bei Ihnen eine Aussicht für eine spürbar positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf Ihre schwerwiegenden Symptome gibt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie grundsätzlich eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. 

Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie nicht zuzahlen.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Ihr behandelnder Arzt reicht einen Antrag zur Genehmigung des medizinischen Cannabis bei der AOK Sachsen-Anhalt ein. In den meisten Fällen wird der Medizinische Dienst zur Prüfung und Beurteilung hinzugezogen. Nach Prüfung und Genehmigung senden wir den Bescheid an Ihre behandelnde Arztpraxis zurück und informieren Sie darüber.

Anschließend erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Rezept für das medizinische Cannabis. Das Rezept lösen Sie in einer Apotheke oder Versandapotheke Ihrer Wahl ein.

Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte.

Wussten Sie schon, dass…

  • Cannabis ergänzend zu bestimmten Therapien eingesetzt wird?
  • Sie sich von der Zuzahlung für Medikamente befreien lassen können?
  • wir OTC-Arzneimittel in Höhe von maximal 40 Euro bezuschussen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Cannabis?

    Cannabis ist eine Pflanze und zählt zu den Hanfgewächsen. Die berauschende Wirkung der Pflanze beruht auf den in ihr enthaltenen Cannabinoiden THC und CBD. In der Medizin wird Cannabis bei schweren Erkrankungen als Arzneimittel eingesetzt.

  • Bei welchen schwerwiegenden Erkrankungen wird Cannabisarzneimittel angewendet?

    Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder, wenn sie aufgrund starker Gesundheitsprobleme die Lebensqualität dauerhaft und nachhaltig beeinträchtigt. Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis kommt zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen und Symptomen in Frage:

    • chronische Schmerzen durch Krebserkrankungen
    • Übel- und Appetitlosigkeit durch Chemotherapie
    • Spastik und Epilepsie, die durch Multiple Sklerose oder andere neurologische Erkrankungen ausgelöst werden
  • Wie wirkt Cannabis?

    Durch die Einnahme der Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) treten verschiedene Wirkungen im Körper auf. THC wirkt berauschend und entspannend und kann zum Beispiel Brechreiz dämpfen. CBD wirkt angstlösend und kann Entzündungen hemmen.

    Ziel jeder Therapie ist es, die Beschwerden und Symptome so weit wie möglich zu lindern. Kommt eine Therapie in Frage, wird mit einer niedrigen Dosis begonnen. Diese kann allmählich gesteigert werden, wenn keine oder nur eine geringe Besserung der Beschwerden eintritt. Die Einnahme erfolgt immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt.

  • Wie wird das Cannabisarzneimittel eingenommen?

    Medizinisches Cannabis wird hauptsächlich inhaliert oder oral eingenommen.

    Als Fertigarzneimittel wird Cannabis beispielsweise als Kapseln oder Mundspray verabreicht. Tropfen zur Einnahme werden als Rezepturarzneimittel angerührt. Zum Inhalieren durch einen Verdampfer werden getrocknete Blüten oder Pflanzen-Extrakte genutzt.
    Welches Präparat gewählt und wie hoch dosiert wird, legt Ihr behandelnder Arzt fest.

  • Welche Risiken können bei der Einnahme auftreten?

    Während einer Behandlung mit Cannabis können verschiedene Nebenwirkungen auftreten, zum Beispiel:

    • Schwindel
    • Wahrnehmungsstörungen
    • Schwäche und Kraftlosigkeit
    • psychische Störungen, wie Depression, Stimmungsschwankungen, Lethargie
    • Halluzinationen
    • Abhängigkeit

    Cannabis beeinträchtigt zudem die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen. 

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen

    Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

    Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

    Mitglied werden

    Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt