Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Kompressionsstrümpfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinische Kompressionsstrümpfe und Kompressionstrumpfhosen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinische Kompressionsstrümpfe und Kompressionstrumpfhosen.
Wir übernehmen die Kosten der medizinischen Kompressionsstrümpfe grundsätzlich für zwei Paar im Kalenderjahr.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Ihr behandelnder Arzt stellt bei Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel aufgrund eines behandlungsbedürftigen Venenleidens oder einer chronischen Erkrankung des Lymphgefäßsystems fest. Auch beispielsweise bei Narben kommen Kompressionshilfsmittel zum Einsatz. Sie erhalten dann ein Rezept. Das Rezept können Sie in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus Ihrer Wahl einlösen. Von dort erhalten Sie Ihre medizinischen Kompressionsstrümpfe beziehungsweise -strumpfhosen.
Medizinische Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel zur Unterstützung von Venen- oder Lymphgefäßerkrankungen. Es gibt sie in verschiedenen Kompressionsklassen je nach Krankheitsgrad. Welche Kompressionsklasse für Sie notwendig ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt auf Grundlage Ihres Befundes.
Sie dienen der unterstützenden Behandlung von Venen- oder chronischen Lymphgefäßerkrankungen und zur Behandlung von Narben. Der Kompressionsstrumpf erzeugt von außen Druck auf das Gewebe des umschlossenen Beines, um das geschädigte Venen- oder Lymphsystem zu entlasten. Die Kompressionstherapie mit medizinischen Kompressionsstrümpfen ist insbesondere bei chronischen Schädigungen eine Langzeitbehandlung.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt einen mit den Leistungserbringern vereinbarten Vertragspreis für rundgestrickte und für flachgestrickte medizinische Kompressionsstrümpfe. Welche Sie benötigen, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.
Sie erhalten im Sanitätshaus oder in der Apotheke medizinische Kompressionsstrümpfe, die von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurden. Ihr gewählter Leistungserbringer berät Sie gern. Entscheiden Sie sich für eine besondere, medizinisch nicht notwendige gegebenenfalls kostenintensivere Kompressionsversorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst.
Anspruch auf ein weiteres Paar medizinische Kompressionsstrümpfe haben Sie grundsätzlich nach sechs Monaten. Alternativ dazu können Sie sich auch zwei Paar Kompressionsstrümpfe zeitgleich verordnen lassen, wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Dann haben Sie nach einem Kalenderjahr wieder Anspruch auf eine Neuversorgung.
Die Mindesttragezeit medizinischer Kompressionsstrümpfe beträgt sechs Monate.
Medizinische Kompressionsstrümpfe erhalten Sie in der Apotheke oder in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer in Wohnortnähe.
Sie können sich Kompressionsstrümpfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt nicht die Kosten für Antithrombosestrümpfe oder Thromboseprophylaxestrümpfe.
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