Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Inkontinenzhilfsmittel

Eine Seniorin steht an einen Zaun gelehnt und trinkt eine Tasse Tee. Sie schaut in die Natur und lächelt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Inkontinenzhilfsmittel?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für ein Inkontinenzhilfsmittel, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt ein Rezept für Inkontinenzhilfsmittel. Das Rezept geben Sie einem Leistungserbringer der AOK Sachsen-Anhalt. Das Personal vor Ort wählt mit Ihnen das geeignete Hilfsmittel aus, berät Sie umfassend zu dem Gebrauch und versorgt Sie mit Ihrem individuell medizinisch notwendigem Inkontinenzmaterial.

Sie können aber auch in einem unserer Kundencenter in Ihrer Nähe vorsprechen. Unsere Kollegen helfen Ihnen gern bei der Suche eines Vertragspartners und schicken ihm auch Ihr Rezept. Ihre Inkontinenzhilfsmittel werden Ihnen im Anschluss nach Hause zugesandt.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel übernimmt?
  • wir Ihnen helfen, einen geeigneten Vertragspartner zu finden?
  • die AOK Sachsen-Anhalt auch weitere Hilfsmittel übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Inkontinenz?

    Bei einer Inkontinenz kann der Harn oder Stuhl teilweise oder gar nicht gehalten und kontrolliert abgegeben werden.

  • Wofür helfen mir Inkontinenzhilfsmittel?

    Inkontinenzhilfsmittel helfen Ihnen im Alltag, Ihre Inkontinenz zu behandeln. Sie können eine Besserung erzielen oder bei der Behandlung von Inkontinenz unterstützen.

  • Was gibt es für Inkontinenzhilfsmittel?

    Es wird zwischen ableitenden und saugenden Inkontinenzhilfsmitteln unterschieden.

    Zu den ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln gehören: Dauerkatheterismus, Einmalkatheter, Ballonkatheter, Urinalkondome, Urinbeutel, suprapubisches und nephrostomisches Katheterzubehör.

    Zu den aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln gehören: 
    Windeln für Erwachsene, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Hilfsmittel für Ihre Inkontinenz benötigen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:

    • Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten
    • Bereitstellung von Testprodukten - unterschiedliche Produkttypen, Größen und Saugleistungen
    • Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs und Information zur richtigen Anwendung der Produkte
    • regelmäßige kostenfreie Belieferung nach Hause
    • Anpassung der Versorgung, sobald sich Ihr Bedarf ändert
    • Information zu selbst zu tragenden Kosten
  • Kann ich mir meine Inkontinenzhilfsmittel selbst aussuchen?

    Sie erhalten die Inkontinenzhilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Entscheiden Sie sich für eine preisintensivere Inkontinenzhilfsmittelversorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.

  • Warum kann ich mir meine Inkontinenzhilfsmittel nicht in meiner Apotheke vor Ort kaufen?

    Bitte beziehen Sie alle aufsaugenden und ableitenden Inkontinenzhilfen ausschließlich von Ihrem ausgewählten Leistungserbringer. Die AOK Sachsen-Anhalt hat einen Vertrag mit den Leistungserbringern abgeschlossen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu erbringen. Das sichert Ihnen eine gute Versorgung ohne Mehrkosten.

  • Entstehen für mich Kosten?

    Für Sie steht mindestens ein kostenfreies Produkt zur Wahl. Vor Ihrer Auswahl berät Sie das Personal des Leistungserbringers.

    Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften oder möchten Sie größere Mengen nutzen, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Ihre Wahl wird von Ihrem Leistungserbringer dokumentiert.

    Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.

  • Kann ich mir Inkontinenzhilfsmittel selbst kaufen?

    Sie können sich Ihre Inkontinenzhilfsmittel auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

  • Kann ich den Leistungserbringer wechseln?

    Der Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer ist grundsätzlich nach zwei Jahren möglich. Bitte stimmen Sie den Wechsel rechtzeitig mit Ihrem neuen sowie bisherigen Lieferanten ab.

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