Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Inkontinenzhilfsmittel?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel.
Wir übernehmen die Kosten für ein Inkontinenzhilfsmittel, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt ein Rezept für Inkontinenzhilfsmittel. Das Rezept geben Sie einem Leistungserbringer der AOK Sachsen-Anhalt. Das Personal vor Ort wählt mit Ihnen das geeignete Hilfsmittel aus, berät Sie umfassend zu dem Gebrauch und versorgt Sie mit Ihrem individuell medizinisch notwendigem Inkontinenzmaterial.
Sie können aber auch in einem unserer Kundencenter in Ihrer Nähe vorsprechen. Unsere Kollegen helfen Ihnen gern bei der Suche eines Vertragspartners und schicken ihm auch Ihr Rezept. Ihre Inkontinenzhilfsmittel werden Ihnen im Anschluss nach Hause zugesandt.
Bei einer Inkontinenz kann der Harn oder Stuhl teilweise oder gar nicht gehalten und kontrolliert abgegeben werden.
Inkontinenzhilfsmittel helfen Ihnen im Alltag, Ihre Inkontinenz zu behandeln. Sie können eine Besserung erzielen oder bei der Behandlung von Inkontinenz unterstützen.
Es wird zwischen ableitenden und saugenden Inkontinenzhilfsmitteln unterschieden.
Zu den ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln gehören: Dauerkatheterismus, Einmalkatheter, Ballonkatheter, Urinalkondome, Urinbeutel, suprapubisches und nephrostomisches Katheterzubehör.
Zu den aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln gehören:
Windeln für Erwachsene, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Hilfsmittel für Ihre Inkontinenz benötigen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Sie erhalten die Inkontinenzhilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Entscheiden Sie sich für eine preisintensivere Inkontinenzhilfsmittelversorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Bitte beziehen Sie alle aufsaugenden und ableitenden Inkontinenzhilfen ausschließlich von Ihrem ausgewählten Leistungserbringer. Die AOK Sachsen-Anhalt hat einen Vertrag mit den Leistungserbringern abgeschlossen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu erbringen. Das sichert Ihnen eine gute Versorgung ohne Mehrkosten.
Für Sie steht mindestens ein kostenfreies Produkt zur Wahl. Vor Ihrer Auswahl berät Sie das Personal des Leistungserbringers.
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften oder möchten Sie größere Mengen nutzen, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Ihre Wahl wird von Ihrem Leistungserbringer dokumentiert.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Sie können sich Ihre Inkontinenzhilfsmittel auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
Der Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer ist grundsätzlich nach zwei Jahren möglich. Bitte stimmen Sie den Wechsel rechtzeitig mit Ihrem neuen sowie bisherigen Lieferanten ab.
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