Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Inhalationsgerät?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Inhalationsgerät.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Inhalationsgerät.
Wir übernehmen die Kosten für Ihr Inhalationsgerät, wenn es medizinisch notwendig ist.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Verordnung für einen Inhalator bzw. Vernebler. Die Verordnung geben Sie einem Leistungserbringer, beispielsweise einer Apotheke oder einem Sanitätshaus, der mit der AOK Sachsen-Anhalt einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Sie werden vor Ort über Versorgungsmöglichkeiten und die Funktionsweise des Hilfsmittels beraten.
In der Regel erhalten Sie Ihren Inhalator bzw. Vernebler direkt bei Abgabe der Verordnung. Nur für wenige Spezialgeräte wird der Leistungserbringer einen Kostenvoranschlag bei der AOK Sachsen-Anhalt einreichen. Ist dieser genehmigt, können Sie Ihr Hilfsmittel abholen. Bei längerfristiger Nutzung benötigen Sie für Verbrauchsmaterial, wie beispielsweise Mundstücke oder Schläuche, eine neue ärztliche Verordnung.
Das Inhalationsgerät besteht aus einem Kompressor, einem Vernebler, einer Maske oder einem Mundstück und einem Schlauch. Der Kompressor erzeugt Druckluft, die über einen Schlauch in den Vernebler gelangt. Die Inhalationslösung, auch Aerosolgemisch genannt, wird mit Hilfe der Druckluft im Vernebler durch das Mundstück oder die Maske eingeatmet.
Die im Aerosolgemisch enthaltenen Lösungs- und/ oder Medikamententeilchen mit schleimlösender, entzündungshemmender, bronchialerweiternder, antiallergischer oder bakterizider Wirkung werden direkt an ihren Wirkort, die Atemwege, transportiert.
Die Vernebler unterscheiden sich hinsichtlich der Feinheit und Dichte des erzeugten Aerosols. Abhängig von der Therapie bestimmt sich, wie fein das Aerosol sein muss. Je kleiner die Aerosolteilchen sind, desto weiter können sie in die tiefen Atemwege vordringen.
Bei der Behandlung von Bronchitis, Asthma, chronischen und akuten Atemwegserkrankungen und COPD werden Inhalationsgeräte verordnet, um Beschwerden beim Atmen zu lindern oder zu heilen. Auch bei üblichen Erkältungsbeschwerden hilft inhalieren mit Inhalationsgeräten, um Krankheitssymptome zu lindern.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Inhalationshilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber dem Leistungserbringer Anspruch:
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenenfalls künftig Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen. Ihre Auswahl dokumentiert der Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten können wir Ihnen leider nicht erstatten.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Leistungserbringern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Für den Zeitraum der Versorgung sind Sie an den Leistungserbringer gebunden.
Sie können das Inhalationsgerät so lange nutzen, wie eine medizinische Notwendigkeit besteht und Ihr Arzt das bestätigt.In diesem Zeitraum sind Reparaturen und Neuversorgungen bei einem Defekt inbegriffen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das Inhalationsgerät erhalten haben. Er kümmert sich um Ihr Anliegen.
Bei Verschleiß oder Defekt übernehmen wir die Kosten für neues Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören zum Beispiel Vernebler, Anschlussschlauch, Luftfilter und Maske. Bitte wenden Sie sich dazu an den Leistungserbringer, der Ihnen das Gerät geliefert hat.
In der Regel erhalten Sie das Inhalationsgerät am nächsten Tag. Die Möglichkeit, sich das Gerät in einer Apotheke auszuleihen, besteht nicht.
In besonders dringenden Fällen, zum Beispiel am Wochenende oder Feiertag, können für Kinder bis zum 14. Geburtstag Kooperationspartner (Apotheken/Sanitätshäuser) in einigen Städten die Versorgung mit dem Inhalationsgerät übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arzt Ihnen ein Kassenrezept für Kochsalzlösung ausstellen. Dann übernehmen wir selbstverständlich die Kosten.
Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich bis zu 40 Euro für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Kochsalzlösungen erstatten zu lassen. Die Abrechnung erfolgt über das GESUNDESKONTO.
Sie können sich ein Inhalationsgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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