Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Inhalationsgeräte

Eine Frau hat einen gelben Pullover an, sitzt auf einem Sofa und hält sich eine Inhalationsmaske an das Gesicht.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Inhalationsgerät?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Inhalationsgerät.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für Ihr Inhalationsgerät, wenn es medizinisch notwendig ist.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Das Rezept reichen Sie beim Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Er wird Sie dann medizinisch ausreichend und zweckmäßig versorgen. 

Wussten Sie schon, dass …

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für ein Inhalationsgerät übernimmt?
  • wir auch die Kosten für das Zubehör Ihres Inhalationsgeräts übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Gesundheitsangebote bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wie funktioniert ein Inhalationsgerät?

    Das Inhalationsgerät besteht aus einem Kompressor, einem Vernebler, einer Maske oder einem Mundstück und einem Schlauch. Der Kompressor erzeugt Druckluft, die über einen Schlauch in den Vernebler gelangt. Die Inhalationslösung wird mit Hilfe der Druckluft im Vernebler durch das Mundstück oder die Maske eingeatmet. 

  • Wann benötige ich ein Inhalationsgerät?

    Bei der Behandlung von Bronchitis, Asthma, chronischen und akuten Atemwegserkrankungen und COPD werden Inhalationsgeräte verordnet, um Beschwerden beim Atmen zu lindern oder zu heilen. Auch bei üblichen Erkältungsbeschwerden hilft inhalieren mit Inhalationsgeräten, um Krankheitssymptome zu lindern.

  • Wo erhalte ich das Inhalationsgerät?

    Ihr Inhalationsgerät erhalten Sie bei unseren Vertragspartner. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.

  • Warum kann das Sanitätshaus vor Ort mich nicht mit einem Inhalationsgerät beliefern?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Vertragspartnern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Für den Zeitraum der Versorgung sind Sie an den Vertragspartner gebunden. 

  • Wie lange wird ein Inhalationsgerät verordnet?

    Sie können das Inhalationsgerät so lange nutzen, wie eine medizinische Notwendigkeit besteht und Ihr Arzt das bestätigt. In diesem Zeitraum sind Reparaturen und Neuversorgungen bei einem Defekt inbegriffen.

  • Mein Inhalationsgerät ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Vertragspartner, der Ihnen das Inhalationsgerät geliefert hat. Er kümmert sich um Ihr Anliegen.

  • Ich benötige einen neuen Schlauch für mein Inhalationsgerät. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten dafür?

    Bei Verschleiß oder Defekt übernehmen wir die Kosten für neues Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören zum Beispiel Vernebler, Anschlussschlauch, Luftfilter und Maske. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Vertragspartner, der Ihnen das Gerät geliefert hat.

  • Mein Kind benötigt dringend ein Inhalationsgerät. Wo erhalte ich es schnellstmöglich? 

    In der Regel erhalten Sie das Inhalationsgerät am nächsten Tag. Die Möglichkeit, sich das Gerät in einer Apotheke auszuleihen, besteht nicht.

    In besonders dringenden Fällen, zum Beispiel am Wochenende oder Feiertag, können für Kinder bis zum 14. Geburtstag Kooperationspartner (Apotheken/Sanitätshäuser) in einigen Städten die Versorgung mit dem Inhalationsgerät übernehmen.

  • Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Kochsalzlösung die ich zum Inhalieren benötige?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arzt Ihnen ein Kassenrezept für Kochsalzlösung ausstellen. Dann übernehmen wir selbstverständlich die Kosten.

    Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich bis zu 40 Euro für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Kochsalzlösungen erstatten zu lassen. Die Abrechnung erfolgt über das GESUNDESKONTO.

  • Kann ich mir ein Inhalationsgerät auch privat kaufen?

    Sie können sich ein Inhalationsgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

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