Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Hilfsmittel gegen Dekubitus?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel gegen Dekubitus.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel gegen Dekubitus.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Hilfsmittel gegen Dekubitus ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für ein entsprechendes Hilfsmittel gegen Dekubitus. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihr Hilfsmittel gegen Dekubitus und werden zur Handhabung ausführlich beraten.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Antidekubitushilfsmittel arbeiten nach verschiedenen Prinzipien, um Druckstellen zu vermeiden. Einige dieser Hilfsmittel basieren auf dem Prinzip der temporären Druckentlastung, beispielsweise durch Wechsellagerung oder den Einsatz dynamischer und intermittierender Systeme. Andere wiederum nutzen das Prinzip der Druckverteilung, etwa durch Weichlagerung, statische Systeme oder Systeme, die die Auflagefläche vergrößern.
Bei dynamischen oder intermittierenden Systemen wird durch ein Steuergerät oder Aggregat die Luft in den verschiedenen Kammern der Produkte wechselweise mit Raumluft befüllt und entlüftet. Dadurch entstehen kontinuierliche lokale Druckentlastungen, die durch Druckreduzierung und gleichzeitige Druckverteilung erreicht werden.
Statische Systeme oder Weichlagerungssysteme hingegen verwenden oft spezielle Gebläse, um die Produkte aufzufüllen. Diese können individuell an das Gewicht der versicherten Person angepasst werden oder passen sich automatisch an.
Ziel dieser Hilfsmittel ist es, durch gezielte Druckentlastung an den gefährdeten Körperstellen die Entstehung eines Dekubitus zu verhindern. Zudem unterstützen sie den Heilungsprozess bei bereits bestehendem Dekubitus.
Es gibt verschiedene Hilfsmittel gegen Dekubitus, zum Beispiel:
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel gegen Dekubitus. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie.Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel gegen Dekubitus mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, Sie können sich die Hilfsmittel gegen Dekubitus auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an dem Hilfsmittel verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
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