Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Haarersatz?
Wir übernehmen alle 12 Monate 102,26 Euro für Kunsthaarersatz. Bei Unverträglichkeit gegen Kunsthaar übernehmen wir 255,65 Euro für Echthaarersatz.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wir übernehmen alle 12 Monate 102,26 Euro für Kunsthaarersatz. Bei Unverträglichkeit gegen Kunsthaar übernehmen wir 255,65 Euro für Echthaarersatz.
Wir übernehmen die Kosten für Haarersatz bei weiblichen Versicherten, wenn Ihr behandelnder Arzt beispielsweise ein Rezept aufgrund der folgenden Diagnose ausstellt:
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10% des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Das ärztliche Rezept lösen Sie bei einem Haarstudio oder bei einem Perückenmacher ein. Dort erhalten Sie Ihren Haarersatz und bezahlen die Kosten dafür zunächst selbst. Anschließend reichen Sie uns das Rezept, die Rechnung und den Zahlungsnachweis direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Zur Erstattung Ihres Zuschusses können Sie ebenfalls Ihre vollständigen Unterlagen über die Registrierung bei der Onlinegeschäftsstelle oder über die App „Meine AOK“ übermitteln.
Haarersatz oder auch Perücke genannt, ist eine Alternative für Menschen, die bedingt unter Haarausfall leiden. Es gibt ihn in jeglicher Form, Farbe und Material.
Ja, Sie können sich Ihren Haarersatz selbst aussuchen. Entscheiden Sie sich für einen kostenintensiveren Haarersatz, der über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich einen Echthaarersatz aussuchen, obwohl keine Unverträglichkeit gegen Kunsthaar vorliegt.
Haarersatz erhalten Sie in Haarstudios oder bei Perückenmachern. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche.
Wenn Sie an einer Unverträglichkeit oder Allergie gegen Kunsthaar leiden, können Sie dies von Ihrem Arzt auf dem Rezept vermerken lassen. Dann erhalten Sie von uns einen Zuschuss für Echthaarersatz.
Sie können sich einen Haarersatz auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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