Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Elektrostimulationsgerät?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Elektrostimulationsgerät.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Elektrostimulationsgerät.
Wir übernehmen die Kosten für ein Elektrostimulationsgerät, wenn Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Entweder Sie reichen das Rezept in einem unserer Kundencenter oder per Post ein. Wir leiten es an einen unserer Vertragspartner weiter und Sie erhalten Ihr Elektrostimulationsgerät direkt nach Hause geliefert.
Oder Sie lösen das Rezept von Ihrem Arzt direkt bei einem unserer Vertragspartner ein. Im Regelfall sind das Sanitätshäuser. Unser Vertragspartner kümmert sich um die Genehmigungsformalitäten und reicht gegebenenfalls erforderliche Unterlagen zur Prüfung bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihr Elektrostimulationsgerät beim Sanitätshaus abholen oder es wird Ihnen per Post zugeschickt.
Zu den Elektrostimulationsgeräten gehören das TENS- und das EMS-Gerät. Sie werden zur Behandlung von Schmerzen, zur Muskelstimulation oder zum Muskelaufbau und zur Behandlung von Inkontinenz eingesetzt.
Das Elektrostimulationsgerät dient zur Reizung des Nervensystems oder der Muskeln durch Stromimpulse. Das Gerät erzeugt Reizstrom, der durch ein Kabel an die Elektroden geleitet wird. Die Elektroden sind an der Haut befestigt und leiten den Reizstrom so in die Nervenstränge oder Muskeln.
Sie erhalten von unserem Vertragspartner das Elektrostimulationsgerät, das von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurde. Entscheiden Sie sich für ein kostenintensiveres Elektrostimulationsgerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Elektrostimulationsgeräte erhalten Sie von einem unserer Vertragspartner. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche und stellen Ihnen auch gern eine Liste der Vertragspartner zur Verfügung.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Vertragspartnern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Nicht alle Sanitätshäuser führen Elektrostimulationsgeräte in ihrem Sortiment. Einige erfüllen auch die Qualitätskriterien nicht, die wir in unseren Verträgen einfordern oder sind nicht bereit, zu wirtschaftlichen Preisen zu liefern.
Wir übernehmen die Kosten für das Elektrostimulationsgerät solange es medizinisch notwendig ist. Ihr Arzt legt die Notwendigkeit und Dauer fest.
Ja, wir übernehmen die dazugehörigen Materialien wie Elektroden, Pads oder ähnliches. Diese erhalten Sie von unserem Vertragspartner. Ein separates Rezept ist nicht notwendig.
Sie können sich ein Elektrostimulationsgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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