Armprothese

Eine Frau legt mit Hilfe eines Arztes ihre Armprothese an.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Armprothesen?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Armprothesen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Armprothese ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Verordnung für eine Armprothese. Die Verordnung geben Sie einem vertraglich gebundenen Leistungserbringer, der Ihnen beratend zur Seite steht und Sie mit der verordneten Armprothese versorgt.

Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass...

  • durch eine gute Pflege die Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels lange erhalten bleibt?
  • es verschiedene Armprothesen gibt?
  • wir die Kosten für eine medizinisch notwendige Ergotherapie übernehmen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Armprothesen?

    Armprothesen sind Körperersatzstücke. Insbesondere dienen sie zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach einer Amputation, Fehlbildung oder Fehlanlage im Bereich der oberen Extremitäten. Sie können Betroffenen den Schritt zurück in den Alltag und zu mehr Lebensqualität erleichtern.

  • Welche Armprothesen gibt es?

    Zu den Armprothesen zählen:

    • die individuellen, maßangefertigten Finger- und Teilhandprothesen und
    • industriell hergestellte Prothesenkomponenten.

    Die individuell hergestellten Prothesen werden in verschiedenen Bautechniken gefertigt.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    AOK-Versicherte erhalten eine moderne und qualitativ hochwertige Armprothese – ohne Aufpreis. Um eine Versorgung sicherzustellen, wird Ihnen:

    • eine Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten und die gegebenenfalls selbst zu tragenden Kosten,
    • individuelle Maßnahmen und Fertigung Ihrer Armprothese nach medizinischer Notwendigkeit,
    • die Anpassung sowie Nachjustierung und Erprobung,
    • die sachgerechte Einweisung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch und
    • die notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen angeboten.
  • Kann ich mir meine Armprothese selbst aussuchen?

    Sie erhalten bei Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, die von uns genehmigte Armprothese. Entscheiden Sie sich für eine Prothese mit Eigenschaften, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst. Die Mitarbeiter des Leistungserbringers beraten Sie dazu.

  • Wie sollte ich mit meiner Armprothese umgehen, damit sie lange hält?

    Eine Armprothese ist ein hochwertiges und kostenintensives Hilfsmittel, das Sie dauerhaft nutzen. Bitte achten Sie deshalb auf einen sorgfältigen Umgang und halten Sie die vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle ein. Über die Service-Termine informiert Sie Ihr Leistungserbringer.

  • Meine Armprothese ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Armprothese erhalten haben.

    Haben Sie mutwillig Schäden an der Armprothese verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

  • Kann ich mir privat eine Armprothese kaufen?

    Sie können sich auch privat eine Armprothese kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.

Gut zu wissen

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