Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Armprothesen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Armprothesen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Armprothesen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Armprothese ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Verordnung für eine Armprothese. Die Verordnung geben Sie einem vertraglich gebundenen Leistungserbringer, der Ihnen beratend zur Seite steht und Sie mit der verordneten Armprothese versorgt.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Armprothesen sind Körperersatzstücke. Insbesondere dienen sie zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach einer Amputation, Fehlbildung oder Fehlanlage im Bereich der oberen Extremitäten. Sie können Betroffenen den Schritt zurück in den Alltag und zu mehr Lebensqualität erleichtern.
Zu den Armprothesen zählen:
Die individuell hergestellten Prothesen werden in verschiedenen Bautechniken gefertigt.
AOK-Versicherte erhalten eine moderne und qualitativ hochwertige Armprothese – ohne Aufpreis. Um eine Versorgung sicherzustellen, wird Ihnen:
Sie erhalten bei Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, die von uns genehmigte Armprothese. Entscheiden Sie sich für eine Prothese mit Eigenschaften, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst. Die Mitarbeiter des Leistungserbringers beraten Sie dazu.
Eine Armprothese ist ein hochwertiges und kostenintensives Hilfsmittel, das Sie dauerhaft nutzen. Bitte achten Sie deshalb auf einen sorgfältigen Umgang und halten Sie die vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle ein. Über die Service-Termine informiert Sie Ihr Leistungserbringer.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Armprothese erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Armprothese verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Sie können sich auch privat eine Armprothese kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
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