Alle wichtigen Infos für das Personal- und Lohnbüro auf einem Blick
Seit Januar 2025 gelten im Sozialversicherungsrecht neue Regelungen und Bemessungsgrenzen. Der Mindestlohn ist gestiegen und auch das eAU-Verfahren wurde weiterentwickelt. Neue Rückmeldegründe sorgen für mehr Transparenz und erleichtern Arbeitgebern den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ebenfalls neu ist das elektronische Nachweisverfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft. Das erleichtert Arbeitgebern, den Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung ihrer Beschäftigten festzustellen.
Was genau sich dahinter verbirgt und welche weiteren Neuerungen beachtet werden müssen, lesen Sie in unserem Beitrag.